2. Rückrufwelle: AUDI ruft A8, Q5 und SQ5 zurück

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Die zweite Welle rollt: Seit Mitte Dezember verschickt AUDI Rückrufschreiben und lädt Besitzer von AUDI-Limousinen nicht ganz freiwillig zum Werkstattbesuch ein. Es geht um das Update zur Deaktivierung von Abschalteinrichtungen und trifft unter anderem die Modellvarianten Audi A8 von 2014 bis 2017, Audi Q5 von 2014 und 2017 und SQ5 von 2015-2017. Rückrufbeschreibung des KBA: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“.

Alle Modelle gehören zur Schadstoffklasse 6, arbeiten mit einem SCR-Katalysator und werden von einem 3.0-TDI-V6 angetrieben. Betroffen sind 151.000 Autos.

Zuvor waren 31.200 Modelle des Typs Audi A6 und Audi A7 Sportback aus den Modelljahren 2015 bis 2018 mit dem 3.0 TDI zurückgerufen worden. Viele von den bisherigen Rückrufaktionen betroffene AUDI-Besitzer sind sich nicht ganz im Klaren, ob es sich bei den vom Kraftfahrtbundesamt beanstandeten Mängeln um echte Manipulationen des regelgerechten Emissionsverhalten der Motoren geht oder ob mit ein paar Anpassungen ans AdBlue-Management alles wieder im Lot ist.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Darüber sollten sich Betroffene nicht zu viel Gedanken machen. Fest steht, dass die Untersuchungen des KBA einen Mangel aufgedeckt haben, der die Aussetzung der Zulassungsgenehmigung zur Folge hat. Das allein ist maßgeblich und die Tatsache, dass AUDI vermeintlich wissentlich die Software manipuliert hat, löst einen Schadensersatzanspruch aus“.

Laut Dr. Hartung versucht AUDI derzeit, die Auswirkungen der Updates herunterzuspielen. Was sich jedoch genau z. B. hinter der Feldaktionsnummer 24X3 verbirgt, weiß im Grunde niemand. Auf jeden Fall: Die Abgasverarbeitung wird durch die Umstellung der Programmierung neu konfiguriert – mit heute noch unabsehbaren Folgen für den Motor. Unklar ist auch, welche Modelle betroffen sind. Klarheit bringt eigentlich nur eine Anfrage beim KBA oder der Empfang eines Rückrufschreibens.

Dr. Hartung empfiehlt, zeitnah die Rechtsschutzversicherung zur Deckung der Verfahrenskosten aufzufordern und dann auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu klagen. Die bisherigen Urteile sollten betroffenen V6-Fahrern Mut machen und motivieren, sich gegen Wertverluste und zu erwartende Komplikationen aufzustellen. Betroffene AUDI-Besitzer sollten auch die Verjährung der Gewährleistung im Auge behalten. Bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kann man seinen Händler zur Lieferung einer mängelfreien Sache verpflichten.


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