10.000 € Schmerzensgeld für Beleidigungen im Internet

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Dass Beleidigungen im Internet Folgen haben, zeigt einmal mehr ein aktuelles Urteil des Landgericht (LG) Düsseldorf. Es verurteilte eine Influencerin nach deren massiver Beleidigung eines Mannes zur Zahlung einer Geldentschädigung im Höhe von 10.000 €.

Ein rauer Umgangston und auch Beleidigungen nehmen – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – im Internet immer weiter zu. Oftmals ist auch von sogenannter „Hate Speech“ die Rede. Im Fall, den das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte, drehte es sich alles um den Angestellten eines Bekleidungsgeschäfts und dessen unliebsame Begegnung mit einer Kundin. 

„Regelrechte Hasstiraden“ und „Flut vielfältigster Schimpfworte“

Die Kundin, nach dem Urteil des LG Düsseldorf „Influencerin, „It-Girl“, Moderatorin, Model, Modedesignerin und Sängerin“ wurde von dem Angestellten verklagt, nachdem sie ihn online massiv beleidigt hatte. Mit Urteil vom 17.04.2019 (Az.: 12 O 168/18) sprach das Gericht dem Kläger unter anderem eine Geldentschädigung von 10.000 € zu. Zuvor hatte sie bereits außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben müssen.

Zu den Beleidigungen gehörten Ausdrücke wie „Arschloch“, „Hurensohn“, „Wichser“, „kleine Bitch“ und einige weitere. Auch forderte die Dame ihre über 628.000 Follower auf Instagram und Snapchat auf, selbst tätig zu werden: „Wenn ihr schlechte Laune habt [...] sucht den blonden Kerl und macht ihn fertig.

Mehrere Videos und ein „Nachtreten“ der Beklagten

Ihre Beleidigungen, Beschimpfungen und Aufforderungen an ihre Follower verbreitete die Influencerin in gleich mehreren Videos, insbesondere über Snapchat. Dass die Videos nach 24 Stunden automatisch gelöscht wurden, besänftigte die Düsseldorfer Richter nicht. Grund dafür war insbesondere, dass die Beklagte meist schon ein weiteres Video mit ähnlichen Äußerungen hochgeladen hatte. Auch hatte sie ihre große Reichweite auf Instagram genutzt, um auf ihre Videos auf Snapchat hinzuweisen.

Tatsächliche Reichweite unerheblich

Die Beklagte versuchte die drohende Zahlungsverpflichtung noch mit dem Argument zu reduzieren, dass die Anzahl ihrer Follower gar nicht die reale Reichweite ihrer Beiträge darstellen würde. Diese wäre mit „lediglich“ ca. 250.000 Nutzern faktisch deutlich geringer. Darüber hinaus würden von diesen Nutzern wiederum nur ein paar Dutzend als wirklicher Empfängerkreis in Betracht kommen.

Das LG Düsseldorf stellte dazu fest, dass nicht die faktische Reichweite von Bedeutung für die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidend sei. Vielmehr bemesse sich diese „an der Anzahl der Nutzer des Portals zum Verletzungszeitpunkt“. Diese hat das Gericht mit der Followerzahl der Influencerin gleichgesetzt.

Was kann ich als Betroffener tun?

Das Urteil des LG Düsseldorf zeigt erneut, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Beleidigungen und andere rechtswidrige Äußerungen können erfolgreich verfolgt und nötigenfalls vor Gericht durchgesetzt werden. 

Sind Sie selbst von Beleidigungen oder ehrverletzenden Äußerungen betroffen, können Sie dies selbstverständlich zunächst gegenüber dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks oder der Internetseite selbst anzeigen. Dieser wird den entsprechenden Post dann unter Umständen entfernen. Die Betreiber sozialer Netzwerke sind hierzu in einigen Fällen sogar gesetzlich verpflichtet.

Ansprüche auf Unterlassung, Kostenersatz und Entschädigung

Langfristig wirkungsvoller ist es in der Regel, den Verletzer (zusätzlich) selbst in die Haftung zu nehmen. Hier steht Betroffenen eine breite Palette von Ansprüchen zur Verfügung. Regelmäßig werden z. B. Ansprüche auf Unterlassung und Kostenersatz geltend gemacht. In schwerwiegenden Fällen steht den Betroffenen auch ein Anspruch auf monetäre Entschädigung zu.

Sollten auch Sie von verletzenden Äußerungen oder gar Beleidigungen im Internet betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung und Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Wir besprechen mit Ihnen die für Sie im Einzelnen erforderlichen und sinnvollen Schritte und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Dennis Tölle

Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Foto(s): LoboStudioHamburg auf pixabaya (https://pixabay.com/de/users/lobostudiohamburg-13838/)

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