9 Tipps für Ihre Start-up-Satzung

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Endlich! Die eigene Idee wird umgesetzt. Nach der oft langwierigen und anstrengenden Entwicklungsphase geht es an die Gründung des Start-Ups. Neben all der Euphorie und Spannung gilt es aber, bestimmte Regeln einzuhalten und das für sich Beste aus dem deutschen Recht rauszuholen. Wie das geht? Mit der richtigen Beratung. Wir erklären in 9 Tipps, was in eine gute Start-up-Satzung gehört und geben Ihnen eine umfassende sowie einfache Lösung an die Hand.

Tipp 1: Welche Gesellschaftsform?

Die Entscheidung für eine Gesellschaftsform ist extrem wichtig. Sie ist eine der ersten, aber auch schwierigsten Fragen bei der Gründung. Sie bestimmt die Rechte und Pflichten der Gründer. Damit entscheidet sie auch über die Inhalte der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags. Welche Form die Beste für Ihr ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Es kommt auf die individuellen Einzelfallumstände an.

Tipp 2: Grundsätzliche Fragen klären

Es muss grundsätzlich geklärt werden, wie das Unternehmen aufgebaut und geführt wird. § 3 Abs. 1 GmbHG, für eine AG in § 23 Abs. 3 AktG verlangen unter anderem: Nam, Sitz, Kapital, Anteile, Geschäftsführer/Vorstand und auch der Unternehmensgegenstand.

Tipp 3: Keine Standard Start-up-Satzung verwenden!

Ebenso wie die Gesellschaftsform hängt die konkrete Satzung vom Vorhaben der Gründer ab und sollte daher nicht aus dem Internet kopiert werden. Damit alle für Ihr Unternehmen und Vorhaben relevanten Punkte angemessen berücksichtigt werden, bedarf es individueller Klauseln. Dies erspart viel Zeit, Stress und Geld. Es werden nicht nur Konflikte und böse Überraschungen vermieden, sondern auch geregelt, wie im Ernstfall mit ihnen umzugehen ist.

Mit den rechtlichen Fragen rund um die Gründung sollte man sich daher wenigstens einmal intensiv beschäftigten – und zwar bevor die Probleme entstehen!

Tipp 4: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Co. in der Start-up-Satzung

Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Co. sind essenziell bei einer Start-up-Gründung. Gerade durch die DSGVO ist das Datenschutzrecht in aller Munde. Es hagelt Abmahnungen und hohe Bußgelder. Die Abwehr solcher Ansprüche und Sanktionen ist deutlich aufwendiger und teurer, als die Webseite einmal rechtlich korrekt zu erstellen und zu wissen, wie man auch in Zukunft mit diesem Thema umgehen muss.

Tipp 5: Lassen Sie sich beraten!

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, alle relevanten Themen rechtlich durchzugehen und zu prüfen. Dabei kann Ihnen zum Beispiel ein Anwalt helfen, der Sie umfassend berät.

Da wir wissen, wie stressig, aber auch wichtig die Gründung eines Unternehmens ist, haben wir für Sie Pakete geschnürt – anwaltliche Beratung zum Festpreis! Mit unseren Start-up-Paketen erstellen wir nicht nur Ihre Start-Up-Satzung, sondern auch Ihr Impressum, Ihre AGB, Datenschutzverträge Arbeitsverträge und vieles mehr! Von den Basics bis zum All-Inklusive-Paket ist für jeden Gründer und jede Idee das passende Produkt dabei.

Bei Fragen zur Gründung von Start-Ups können Sie sich gerne an unverbindlich an unsere Kanzlei wenden!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/9-tipps-fuer-ihre-start-up-satzung/



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