18 U 70/18 – OLG Köln wirft VW vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor

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Endlich ein ordentliches OLG-Urteil gegen die Volkswagen AG! Zum Aktenzeichen 18 U 70/18 finden Betroffene im Dieselskandal nun den lang erwarteten juristischen Rückhalt, den der Konzern durch zahlreiche Vergleiche bislang als obergerichtliches Urteil verhindern konnte. 

Das OLG Köln verurteilte die Volkswagen AG zur Erstattung des Kaufpreises für einen Audi A4 mit EA189-Motor wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und sorgt damit für einen Paukenschlag.

Das OLG Köln liefert klagenden Eigentümern von VW, Audi, Skoda und Seat nun die Argumente für erfolgreich durchzusetzende Schadensersatzansprüche. Der Kläger erhält 17.000 Euro, VW zahlt alle Gerichts- und Anwaltskosten.

Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Damit gibt es jetzt endlich eine obergerichtlichtliche Entscheidung zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung! Das dürfte die Vergleichsbereitschaft der Volkswagen AG in weiteren anstehenden OLG-Entscheidungen weiter erhöhen!“ 

Besonders bemerkenswert am Kölner Urteilsspruch: Die Richter des Oberlandesgerichtes ließen keinen Zweifel an der Vorsätzlichkeit der sittenwidrigen Schädigung. Der Vortrag der VW-Anwälte hätte den Vorwurf nicht mal ansatzweise entkräften können. Dr. Hartung: „Und weil VW um die Dürftigkeit des Vortrags weiß, werden weitere Vergleiche geschlossen oder erstinstanzliche Urteile rechtsgültig werden!“

Wenn der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) voll erfüllt ist, muss der Schaden komplett erstattet werden. Laut Gericht hatte VW der Konzerntochter Audi den Motor zur weiteren Veräußerung überlassen im Wissen um die stattgefundenen Manipulationen. Das OLG stellt zum Aktenzeichen 18 U 70/18 fest, dass sich der Konzern das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter anrechnen lassen muss.


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