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7 wichtige Urteile nur für Männer

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Dürfen Männer im Stehen pinkeln? Ist Haarausfall eine Krankheit? Und können Männer, wenn sich eine Stellenanzeige nur an weibliche Bewerber richtet, wegen einer unrechtmäßigen Diskriminierung Geld verlangen? Mit diesen und weiteren – nicht nur für Männer interessanten – Fragen rund ums starke Geschlecht haben sich Gerichte bereits beschäftigt.

Partnerbörsen dürfen mehr verlangen

Bei Partnerbörsen gilt nicht selten: Männer zahlen, Frauen nicht. Ein Mann, der seine teure Mitgliedschaft loswerden wollte, meinte, das sei diskriminierend. Für das Amtsgericht Gießen gab es jedoch einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung. Durch die kostenlose Mitgliedschaft würden sich mehr Frauen anmelden. Die größere Auswahl käme wiederum den männlichen Mitgliedern zugute (AG Gießen, 47 C 12/11).

Stehen pinkeln grundsätzlich erlaubt

Männer, die gern im Stehen pinkeln, müssen ihrem Vermieter durch Urinspritzer entstandene Schäden im Bad nicht ohne weiteres ersetzen. Ein Vermieter, der nicht auf den Renovierungskosten sitzen bleiben will, muss vorab auf empfindliche Flächen hinweisen, entschied das Amtsgericht Düsseldorf im Fall eines beschädigten Marmorbodens (AG Düsseldorf, 42 c 10583/14).

Auch ohne Haare so gut wie gesund

Für Mittel gegen erblich bedingten Haarausfall gibt es keine Beihilfe, da dieser keine Erkrankung darstellt. Durch bloßen Haarverlust weicht ein Mann noch nicht wesentlich vom Bild eines gesunden Mannes ab, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Mannheim, 4 S 2222/03).

Kein Bankgeheimnis bei der Samenbank

Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung. Auch Kindern eines Samenspenders muss eine Samenbank daher bei entsprechendem Verlangen dessen Namen nennen (BGH, XII ZB 20/14).

Also Schatzi, wenn nicht ich, wer war's dann?

Ebenso kann ein vermeintlicher Vater von der Mutter eines sogenannten Kuckuckskindes verlangen, dass sie ihm den Namen des echten Vaters nennt (BGH, XII ZR 136/09).

Und auch Regress ist gegebenenfalls möglich

Ein Scheinvater kann den Vater seines vermeintlichen Kindes wegen bislang geleisteten Unterhalts in Regress nehmen. Verweigert dieser eine Vaterschaftsfeststellung können auch Umstände genügen, die die biologische Vaterschaft nahelegen (BGH, XII ZR 144/06).

Diskriminierung per Jobanzeige

Stellenanzeigen, die sich ohne sachlichen Grund nur an Frauen richten, stellen eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar. Ein Mann, der wegen seines Geschlechts eine ausschließlich für Frauen angebotene Volontariatsstelle nicht bekam, erhielt daher eine Entschädigung (ArbG Berlin, 42 Ca 1530/14).

(GUE)

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