50% der Belegschaft bei Start-up Infarm gekündigt: Was Mitarbeitende nun tun sollten
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Das Berliner Foodtech-Startup Infarm entlässt aus betriebsbedingten Gründen rund 500 Mitarbeitende, was die Hälfte der Belegschaft ausmacht. Als Gründe nannte das Unternehmen die hohen Energiekosten und eine sinkende Nachfrage. Wobei handelt es sich nun genau, wenn man von einer betriebsbedingte Kündigung spricht und was können die Mitarbeiter:innen tun?
Betriebsbedingte Kündigungen werden dann vorgenommen, wenn betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer:innen verhindern. Das kann zum Beispiel eine örtliche Veränderung der Produktion oder eine Verschlechterung der Auftragslage sein. Hierbei ist klar erkennbar, dass die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung also nicht bei den Arbeitnehmer:innen, sondern bei den Arbeitgebenden liegen.
Inwiefern der Arbeitsplatzabbau auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen ist, muss bei einer betriebsbedingten Kündigung durch Arbeitgebende sehr genau und gut begründet sein. Es reicht zum Beispiel nicht aus, “Voraussichtliche Umsatzeinbußen” als Grund zu nennen. Arbeitgebende können Arbeitnehmer:innen eine Abfindung anbieten, dies muss aber unter der Voraussetzung geschehen, dass Arbeitnehmer:innen bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben. Im Gesetz ist dabei geregelt, wie viel angeboten werden muss. Pro Beschäftigungsjahr ist ein halbes Monatsgehalt anzusetzen. Beschäftigungszeiträume, die seit mehr als sechs Monaten bestehen, werden auf ein volles Kalenderjahr gerundet (§ 1a KSchG).
Was sind “betriebsbedingte Gründe”?
Es wird bei den betriebsbedingten Gründen einer Kündigung zwischen innerbetrieblichen Gründen und außerbetrieblichen Gründen entschieden. Einige Beispiele für die beiden unterschiedlichen Gründe sind hier zu finden:
Zu den innerbetrieblichen Gründen gehören:
Örtliche Veränderung der Produktion
Veränderungen des Umfangs der Produktion
Vergabe von Aufgaben an externe Mitarbeiter oder Leiharbeiter
Outsourcing ganzer Abteilungen
Zu den außerbetrieblichen Gründen gehören:
Sinkende Umsätze und Absätze
Rückgang der Auftragslage
Sinkende Nachfrage
Es gelten einige Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen. So müssen die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung gut begründet und die Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Fristen dazu sind im Gesetz oder den vertraglichen Regelungen festgehalten. Die gesetzliche Frist bestimmt sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Vier Wochen besteht die Kündigungsfrist so zum Beispiel in den ersten zwei Jahren. Gekündigt können Arbeitnehmende können bei dieser Konstellation bis zum 15. eines Monats oder bis zum Monatsende.
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