Abgas-Skandal VW, Skoda, Audi und Porsche - Cayenne, Touareg, Q7 - CO2-Abweichung - Achtung Verjährung

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Der VW-Abgas-Skandal breitet sich aus: Nunmehr sind neben Diesel-PKW auch zahlreiche Benzin-Motoren von Unregelmäßigkeiten betroffen – neben Abweichungen von CO2-Werten, sind nunmehr auch die Premium-Modelle von Audi, VW und Porsche betroffen. 

Fachanwaltliche Beratung wie und in welchem Umfang betroffene Kunden ihre Rechte geltend machen können

Derzeit überschlagen sich die Ereignisse bei Volkswagen und immer neue Modell- und Motorreihen geraten in den Verdacht, ebenfalls mit einer manipulierten Software ausgestattet gewesen zu sein, so wie der Motor EA 189.

Nach Angaben der US-Behörde EPA wurden bei bestimmten Diesel-Modellen der Marken VW, Audi und Porsche der Modelljahrgänge 2014 bis 2016 Drei-Liter-Dieselmotoren verbaut, die die erlaubten EPA-Grenzwerte bis zu neunmal übertreffen. Im Einzelnen handele es sich um Fahrzeuge der Typen VW Touareg (2014), Porsche Cayenne (2015) sowie die Audi-Modelle A6 Quattro, A7 Quattro, A8, A8L und Q5 (2016). Diese Vorwürfe hat die US-Behörde am 02.11.2015 schriftlich gegenüber VW erhoben.

Bereits einen Tag später hat Volkswagen wohl nunmehr die „Flucht nach vorne“ angetreten und mitgeteilt, dass bei etlichen Motoren Unregelmäßigkeiten im Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) und damit auch beim Spritverbrauch festgestellt worden seien. Unter den betroffenen Motoren sei auch ein Benzinmotor mit Zylinderabschaltung. „Nach derzeitigem Erkenntnisstand können davon rund 800.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen sein“, heißt es in einer Mitteilung des VW-Konzerns.

Insbesondere die erheblichen Abweichungen der CO2-Werte von den Herstellerangaben, kann für VW und auch für Kunden, die ein betroffenen Auto fahren, weitreichende Folgen haben, da in Deutschland die Höhe der Kfz-Steuer für Pkw (Erstzulassungsdatum ab 1. Juli 2009) auch vom CO2-Ausstoß abhängig ist. Eine Abweichung hiervon könnte mithin erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Die überwiegende Anzahl von Kunden, die wir vertreten, haben die fraglichen PKW der Marke Volkswagen (VW), Škoda, Seat, Porsche und Audi gerade auch wegen der guten Abgaswerte und Umweltverträglichkeit gekauft und fühlen sich durch die Abgasmanipulation der Volkswagen AG betrogen. Nach unserer Ansicht können Kunden die einen solchen manipulierten PKW gekauft haben, in diesem Fall eine kostenfreie Lieferung eines neuen, mängelfreien PKW verlangen, bzw. weitere Schadensersatzansprüche (Nutzungsausfall, Kostenersatz) gegenüber der Volkswagen AG geltend machen. Privatpersonen und Gewerbetreibende die vermuten, dass sie einen von dem Abgas-Skandal betroffenen PKW oder LKW gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche von anwaltlich überprüfen lassen.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Volkswagen – Abgas-Skandal-Autokauf“ www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf zusenden oder uns telefonisch kontaktieren.

Achtung: Kurze Verjährungsfristen beachten – 1 bzw. 2 Jahre ab Abholung des KFZ

Bei Neufahrzeugen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen kann diese auf ein Jahr verkürzt werden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Kunde keine Gewährleistungsrechte mehr geltend machen und kann – wenn überhaupt nur noch auf eine Nachbesserung bestehen. Besonders groß dürfte ein Schaden für den betroffenen Käufer ausfallen, sollte sich in den nächsten Monaten herausstellen, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Abgaswerte technisch gar nicht möglich ist. Immerhin musste Volkswagen auch bisher manipulieren, um die Abgaswerte einzuhalten. In diesem Fall muss der betroffene Käufer schlimmstenfalls mit einer Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen. 

Vergleich zu abweichenden Kraftstoffverbrauch

Zum abweichenden Kraftstoffverbrauch haben Gerichte in Deutschland bereits im Sinne der Verbraucher und Kunden entschieden. Ein Käufer kann demnach vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Der Käufer ist dann zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen (OLG Hamm, Az.: I-28 U 94/12).

Nach unserer Ansicht erfüllen die betroffenen PKW von Volkswagen (VW), Škoda, Seat, Porsche und Audi in einigen Ländern bereits nicht die gesetzlichen Umweltvorgaben, weshalb deren legaler Betrieb bereits daran scheitert. Ein PKW, der jedoch aufgrund der hohen Umweltbelastung nicht im Straßenverkehr betrieben werden kann, scheitert somit bereits an der absoluten Mindestanforderung an ein Auto: die legale Inbetriebnahme!

Fazit:

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich vertragliche Ansprüche und gegebenenfalls weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG, dem Autohändler oder sonstigem Verkäufer geltend machen können. Insbesondere wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist ggfls. auch der Anspruch auf eine Neulieferung des PKW ohne Nutzungsentgelt möglich.

Sollten Sie zu den betroffenen VW-Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte aus dem Kaufvertrag an enge Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Volkswagen – Abgas-Skandal-Autokauf“ www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf ausfüllen und uns per Telefax/E-Mail zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden wir kostenfrei die Korrespondenz mit dieser übernehmen. Daneben können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.



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