Abgasskandal-Ansprüche verjähren nicht ohne Weiteres – BGH im Mai 2020

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Erfreulicherweise ist im Mai 2020 ein Hauptverhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof angesetzt. Dort wird zwar nicht die Verjährung der Ansprüche verhandelt. Nichtsdestotrotz wird hier ein für alle Mal entschieden ob und wie hoch die Ansprüche des Käufers gegen den Hersteller vorhanden sind.

Nach Auffassung von schutte.legal und Rechtsanwalt Torsten Schutte haben betroffene Kunden (gleich welchen Herstellers) Anspruch auf Schadensersatz in voller Kaufpreishöhe neben Zinsen seit dem Kaufvertragsschluss.

Die Verjährung ist laut Rechtsanwalt Torsten Schutte beim Motor EA 189 nicht pauschal am 31.12.2019 eingetreten. Eine solche Behauptung ist falsch. Rechtsanwalt Torsten Schutte erklärt hierzu, dass es darum gehe, wann die betroffenen Fahrzeugkäufer das erste Mal ein entsprechendes Dokument in den Händen halten.

Wenn im Jahre 2017 überhaupt erst informiert worden ist, durch entsprechendes Schreiben von dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), dem Hersteller selbst oder dem Vertragshändler, dann läuft die Frist auch erst im Jahre 2020 ab.

Die sogenannte ad hoc Mitteilung der Volkswagen AG oder Presseberichterstattung aus dem Jahre 2015 reicht hierfür nicht einmal ansatzweise, weil erstens die wenigsten wussten, dass in ihrem AUDI ein VW-Motor steckt, auch sonst selbst keine Überprüfungsmöglichkeit hatten (Abfragemöglichkeit der FIN beim Hersteller ist unzureichend) und zweitens die Presse mitteilte, selbst noch in 2016, dass für den betroffenen Fahrzeugkunden keine Ansprüche gegen die Hersteller durchzusetzen waren.

schutte.legal und Rechtsanwalt Torsten Schutte klagt seit 2015 auf volle Kaufpreiserstattung. Allein im Jahr 2019 hat Rechtsanwalt Torsten Schutte ca. 70 Hauptverhandlungstermine für und mit seinen Mandanten persönlich wahrgenommen.

Zögern Sie nicht und setzen Sie Ihre berechtigten Ansprüche durch, wenn Sie mitbekommen, dass Ihr Fahrzeug manipuliert wurde.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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