Abgasskandal: Audi muss Schadenersatz bei Porsche Macan leisten

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Schwering Rechtsanwälte hat ein weiteres Mal im Abgasskandal Schadenersatz für einen Porsche-Fahrer durchgesetzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 30. April 2021, dass der Käufer eines Porsche Macan wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 2305/20).

„In dem Porsche Macan wird ein 3-Liter-TDI-Motor verwendet, der von der Konzernschwester Audi entwickelt und produziert wurde. Als Herstellerin des mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehenen Motors steht daher auch die Audi AG in der Haftung und muss unserem Mandanten Schadenersatz leisten“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger hatte den Porsche Macan S im Januar 2015 bei einem Händler zum Preis von rund 66.300 Euro als Neuwagen gekauft. Der SUV ist mit einem 3.0 Liter V6-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet, der von der Konzernschwester Audi produziert wurde.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen verpflichtenden Rückruf für das Modell angeordnet. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor komme eine Aufheizfunktion zum Einsatz, die bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch abgeschaltet, was zu einem Anstieg der Schadstoffemissionen führe, so der Kläger.

Das Landgericht-Nürnberg Fürth gab der Klage weitgehend statt: Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB.

Als Herstellerin des Motors stehe die Audi AG in der Haftung. Sie habe den mangelhaften Motor unter Geheimhaltung der unzulässigen Abschalteinrichtung arglistig in den Verkehr gebracht. Die schadstoffmindernde Aufheizstrategie springe nahezu nur im Prüfzyklus NEFZ an, so dass die Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes im realen Straßenverkehr ausbleibe. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Audi habe keine konkreten Angaben zur Funktionsweise der Aufheizstrategie gemacht und den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt, führte das Gericht weiter aus. Zudem könne aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA geschlussfolgert werden, dass das Fahrzeug ohne Software-Update nicht zulassungsfähig ist.

Der Kläger sei getäuscht worden und mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Gericht.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi daher den Kaufpreis in Höhe von rund 66.300 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 38.800  Kilometer in Höhe von ca. 8.600  Euro erstatten. Unterm Strich hat der Kläger noch einen Anspruch auf die Zahlung von rund 57.700 Euro.

„Die von Audi entwickelten 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 kommen nicht nur im Porsche Macan, sondern auch im Porsche Cayenne, VW Touareg und verschiedenen Audi-Modellen zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat diverse verpflichtende Rückrufe für diese Modelle angeordnet, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Die betroffenen Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/



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