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Abgasskandal: Diese Rechte haben Besitzer von manipulierten Autos

  • 9 Minuten Lesezeit
Abgasskandal: Diese Rechte haben Besitzer von manipulierten Autos
Sind Sie auch Besitzer eines Schummeldiesels? Sie müssen nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen. Zudem kann es zu einem hohen Wertverlust beim Verkauf ihres Fahrzeugs kommen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Kauf rückabwickeln und sogar Schadensersatz fordern können.

Die wichtigsten Fakten

  • Vom Abgasskandal betroffene Wagen geben bei einer reinen Abgasprüfung weniger Schadstoffe ab als auf der Straße.
  • Schuld daran ist eine spezielle Software, die auf dem Motor läuft.
  • Eine solche Abschalteinrichtung ist illegal.
  • Laut den Gerichten ist eine illegale Abschalteinrichtung ein erheblicher Sachmangel am Auto.
  • Diesel-Kunden haben die Möglichkeit, eine Reparatur, eine Neulieferung oder auch Schadenersatz zu verlangen.
  • Die Frist, um ihre Rechte geltend zu machen – etwa durch eine Klage –, beträgt üblicherweise zwei Jahre.

So gehen Sie vor

  1. Haben Sie Ihr Fahrzeug bei einem Autohändler gekauft, können Sie von diesem eine Reparatur oder eine Neulieferung verlangen.
  2. Vom Hersteller durch eine Klage Schadensersatz zu verlangen, ist ebenso möglich.
  3. In bestimmten Fällen können Sie auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
  4. Auch der Rücktritt von einem Leasing-Vertrag ist möglich.
  5. Wenn Sie einen gebrauchten Wagen gekauft haben, können Sie ebenso Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • BMW: Serien 5, 6 und 7
  • Daimler: Vitro, C-Klasse bis E-Klassen, GLC, S-Klasse, ML-Klasse, G-Klasse
  • Opel: Cascada, Insignia, Zafira
  • VW: Modelle mit dem Motor EA 189, dazu gehören auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche, Seat und Skoda

Diese Ansprüche haben betroffene Autobesitzer

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller

Etliche Gerichte haben VW, Porsche und Daimler bereits zu Schadensersatz verurteilt. Auch der Bundesgerichtshof hat die Rechte betroffener Kunden gestärkt und zunächst in einem Hinweisbeschluss festgehalten, dass eine illegale Abschalteinrichtung ein erheblicher Sachmangel ist.

Am 25. Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Käufer eines gebrauchten Sharans mit dem Motor EA 189 gegenüber VW einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung habe. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die mögliche Nutzung des Fahrzeugs zurückverlangen. Diese Entscheidung dürfte zu einheitlicheren Gerichtsentscheidungen zugunsten von VW-Besitzern  führen. Im Übrigen entscheidet der BGH im Juni 2020 über weitere Klagen.

 

Die Chancen, durch eine Klage Schadensersatz zu erhalten, stehen für Geschädigte somit besser als je zuvor.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatz können Sie sich darauf berufen, dass der Hersteller des vom Abgasskandal betroffenen Autos durch seine Manipulation gegen die guten Sitten verstößt und dem Käufer vorsätzlich Schaden zugefügt hat.

Sie können den Kaufpreis Ihres Wagens als Schaden angeben

Der Schaden, der Ihnen entstanden ist, liegt somit in der Höhe des Kaufpreises Ihres Wagens. Mittlerweile sind mehrere Fälle bekannt, in denen Daimler Schadensersatz in Höhe von 25.000 € bis 40.000 € zahlen musste.

Um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, sollten Sie sich von einem im Abgasskandal erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Geschädigte haben gute Chancen, keine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen

In den meisten bisher bekannten Urteilen der letzten Jahre erhielten die Geschädigten allerdings keinen Ersatz für den vollständigen Wert des mangelhaften Dieselfahrzeugs.

Stattdessen sprachen die Richter dem Hersteller üblicherweise eine Nutzungsentschädigung zu. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs, der anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird. Die Geschädigten erhielten anschließend einen Ausgleich für den Wert des Fahrzeugs nach Abzug der Nutzungsentschädigung.

Immer mehr Gerichte nehmen Verbraucher stärker in Schutz

Doch das könnte bald der Vergangenheit angehören. Am 14. November 2018 wurde durch das Landgericht Augsburg das erste bekannte Urteil verkündet, in dem der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs Schadensersatz erhielt, ohne dass dem Hersteller ein Recht auf eine Nutzungsentschädigung zugesprochen wurde (Az.: 021 O 4310/16).

Im Mai 2019 verweigerte das Landesgericht Kassel dem Hersteller in gleich drei Fällen das Anrecht auf eine Nutzungsentschädigung. Alle drei Käufer der betroffenen Fahrzeuge erhielten dabei ein Neufahrzeug (Az.: 13 U 144/17, 13 U 16/18, 13 U 167/17).

Verlangt der Hersteller Ihres vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs eine Nutzungsentschädigung, sollten Sie auf diese Urteile verweisen. Die Chance von Dieselfahrern, für den vollständigen Wert ihres Wagens entschädigt zu werden, sind aktuell besser denn je.

Zinsen zusätzlich zur Rückerstattung des Kaufpreises

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29.04.2019 sorgt dafür, dass betroffene Diesel-Käufer nicht nur den Kaufpreis zurückverlangen, sondern auch zusätzlich 4 % Zinsen des Kaufpreises für jedes Jahr seit dem Kaufdatum fordern können. (Urteil vom 29.04.2019, Az. 16 U 30/19). Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe war am 19.11.2019 derselben Meinung (Az.: 17 U 146/19).

Die Grundlage hierfür ist der sogenannte Deliktzins, der in Art. 246 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Er beträgt für jedes vergangene Jahr, in dem ein Schuldverhältnis besteht, 4 % der Schuld. Entscheiden Sie sich, gerichtlich gegen den Hersteller Ihres Wagens vorzugehen, ist es daher empfehlenswert, neben Schadenersatz auch zusätzlich Zinsen zu verlangen.

Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage

Eine Alternative zur individuellen Geltendmachung ihrer Rechte ist eine Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage, die mit der Sammelklage im amerikanischen Recht vergleichbar ist. Hier haben mehrere Geschädigte die Möglichkeit, gemeinsam gegen die in den Abgasskandal verwickelten Firmen vorzugehen und Schadensersatz zu verlangen.

An der bisher ersten Musterfeststellungsklage gegen VW nahmen 400.000 Verbraucher teil. Am 30. September begann das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Es wurde am 28. Fabruar 2020 beendet, weil sich Volkswagen und der Verbraucherzentrale-Bundesverband auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt hatten.

Wann verjähren Ihre Schadensersatzansprüche?

Gewöhnlich verjähren Ihre Rechte bezüglich eines Sachmangels nach zwei Jahren. Die Frist dafür beginn mit der Übergabe des Wagens an den Käufer. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten. Ist sie abgelaufen, haben Sie diese Chance verwirkt.

Allerdings gibt es einen Sonderfall: Hat der Händler einen Mangel einer Ware arglistig verschwiegen, verlängert sich die Frist auf drei Jahre.

Auch die Fristen, um Schadensersatz geltend zu machen, sind verbraucherfreundlicher geworden

Inzwischen sind sich die meisten Gerichte einig, dass im Fall der in den Abgasskandal verwickelten Herstellern eine arglistige Täuschung vorliegt. Bei Fahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung können Sie daher für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche mit einer Frist von drei Jahren rechnen.

Diese Frist beginnt ab Kenntnis des Betrugs. Haben Sie etwa erst 2016 von den Manipulationen erfahren, verjähren Ihre Ansprüche auf Schadensersatz zum 31.12.2019.

Vorher ergriffene rechtliche Schritte können die Verjährung vorübergehend aufheben, wie etwa die Teilnahme an der Sammelklage gegen Volkswagen.

Diese Ansprüche haben Sie gegen den Verkäufer des Wagens

Das Recht auf Nachbesserung

Sie sind daher berechtigt, sich an den Händler zu wenden und eine Reparatur oder Neulieferung zu verlangen. Eine Neulieferung ist auch dann möglich, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr erhältlich ist und durch ein neueres Modell ersetzt wurde. Der Händler muss dann den Nachfolger Ihres Wagens als Ersatz liefern. Beachten Sie, dass Sie dem Händler schriftlich eine Frist dazu setzen müssen.

Das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag

Weigert sich der Händler, nachzubessern, oder ist die Nachbesserung für ihn mit zu hohen Kosten verbunden, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten.

Das Recht auf Minderung des Kaufpreises

Die Minderung des Kaufpreises hat dieselben Voraussetzungen wie der Rücktritt vom Kaufvertrag. Weisen Sie den Verkäufer Ihres Wagens auf einen Mangel hin und behebt dieser ihn nicht, können Sie auch verlangen, dass der Verkäufer den Kaufpreis reduziert.

In einer vielbeachteten Entscheidung des Landgerichts Kempten von 29.03.2017 wurde dem Käufer eines VW Tiguan Sport eine Kaufpreisminderung in Höhe von 10 % zugesprochen. Haben Sie ein betroffenes Fahrzeug gekauft und möchten den Kaufpreis mindern, sollten Sie sich auf dieses Urteil (Az: 13 O 808/16) beziehen.

Das Recht auf Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

Bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen hat sowohl der Hersteller als auch der Händler bewusst falsche Abgaswerte veröffentlicht. Sie können deswegen auch argumentieren, dass Sie arglistig getäuscht worden sind. § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liefert die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie in solchen Fällen den Kaufvertrag anfechten können.

Auch ein Rücktritt von einem Autokredit ist möglich

Autokreditverträge können ebenso Jahre später noch widerrufen werden, wenn sie fehlerhaft sind. Hierbei ist die Voraussetzung ebenso, dass die Widerrufsbelehrung oder die Verbraucherinformationen Fehler enthalten.

Ist das der Fall, können Sie den Vertrag jederzeit widerrufen und den vollständigen Kaufpreis des Wagens zurückverlangen. Der bekannte „Widerrufsjoker“ gilt somit auch für Autokreditverträge.

Sind Sie verpflichtet, das Software-Update installieren zu lassen?

Zwar besteht keine Pflicht dazu, das Software-Update vornehmen zu lassen. Allerdings riskieren Inhaber eines betroffenen Fahrzeugs, dass dieses stillgelegt wird. Ein Wagen mit illegaler Abschaltvorrichtung darf keine TÜV-Plakette mehr erhalten. Wer den Wagen trotzdem weiterfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Musterfeststellungsklage gegen VW vom 30.09.2019 bis 28.02.2020

  • Am 30.09.2018 haben rund 470.000 Geschädigte eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereicht.
  • Am 30.9.2019 fand der erste mündliche Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig statt. Das Oberlandesgericht hat hier verkündet, dass es die durch den Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichte Musterfeststellungklage für zulässig hält.
  • Dennoch bezweifelten die Richter, dass VW vertragliche Pflichten verletzt hat, weil das Unternehmen seine Wagen nicht direkt an Verbraucher verkauft hat. Das Oberlandesgericht Braunschweig forderte VW und die Kläger auf, zu prüfen, ob auch ein Vergleich – ein gegenseitiges Nachgeben im Prozess unter bestimmten Bedingungen – möglich ist.
  • Der zweite Verhandlungstermin fand am 18.11.2019 statt. Der Senat setzte hier eine Frist bis zum 31.12.2019, innerhalb der VW mitteilen muss, ob das Unternehmen bereit ist, über einen Vergleich zu verhandeln.
  • Am Freitag, den 14.02.2020 scheiterte der Versuch von VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband, einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro auszuhandeln.
  • Später gab VW bekannt, dass das Unternehmen den klagenden Dieselkunden anbieten werde, sie außergerichtlich zu entschädigen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro behielt VW bei.
  • VW kündigte an, je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter zwischen 1300 und 6200 Euro zu zahlen.
  • Nach dem gescheiterten Einigung über einen Vergleich wurde die Musterfeststellungsklage weitergeführt.
  • Am 28. Februar 2020 wurde das Verfahren beendet. VW und die Verbraucherschützer hatten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.
  • Volkswagen hat sich bereiterklärt, den Teilnehmern an der Musterfeststellungsklage zwischen 1350 und 6257 Euro zu zahlen. Die Höhe der Zahlung hängt vom Modell und vom Baujahr ab.
  • Ende der 12. Kalenderwoche 2020 begann VW, die ersten Vergleichsangebote an betroffene Besitzer eines VW-Diesels zu versenden.

Sie fragen sich, ob es sich lohnt, das Angebot von VW anzunehmen oder ob Sie weiterhin den Klageweg gehen sollten? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie einen betroffenen Wagen geleast haben?

Geleaste Skandal-Diesel sind ein Sonderfall, da die Gewährleistungsansprüche hier vom Leasinggeber – also dem Leasingunternehmen – auf den Leasingnehmer übertragen werden.

Das führt dazu, dass Sie sich selbst an den Hersteller wenden müssen, um eine Nachbesserung oder Neulieferung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es ist nicht möglich, dem Leasinggeber diese Pflicht zu übertragen.

Auch ein Rücktritt vom Leasing-Vertrag ist möglich

Weist der Leasingvertrag Formfehler auf – etwa, wenn der Leasingnehmer falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wird –, besteht für unbegrenzte Zeit die Möglichkeit, direkt den Leasingvertrag zu kündigen.

Nach der Kündigung erhalten Sie die bereits bezahlten Leasingraten zurück. Um zu ermitteln, ob Ihr Leasingvertrag Formfehler aufweist, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

Ihre Rechte beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit Schummel-Software

Privatkauf

Bei einem privaten Gebrauchtkauf haben Sie in den meisten Fällen keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Daher müssen Sie sich üblicherweise an den Händler wenden, wenn Sie einen Wagen mit illegaler Abschalteinrichtung gebraucht gekauft haben.

Kauf bei einem Händler

Haben Sie das Auto von einem Autohändler gekauft, können Sie ihm gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Allerdings verringert sich bei Gebrauchtwagenkäufen die Frist in beiden Fällen immer um ein Jahr. Ist die Frist bereits verstrichen, besteht noch die Möglichkeit, wegen arglistiger Täuschung gegen den Hersteller vorzugehen und Schadenersatz zu verlangen.

Foto(s): ©Pixabay/andreas160578

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