Abgasskandal: BMW wegen Thermofenster verurteilt – LG Düsseldorf 7 O 67/19

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BMW flog bisher im Abgasskandal etwas unter dem Radar. Mehr als eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und ein darauf folgendes Bußgeld musste sich der Autobauer bisher nicht vorwerfen lassen. Das könnte sich jetzt aber ändern. Mit Urteil vom 31. März hat das Landgericht Düsseldorf BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 67/19).

„Damit hat auch BMW die erste Verurteilung im Abgasskandal kassiert. Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April deutlich gemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen, muss es nicht die letzte Verurteilung gewesen sein“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hatte der Kläger einen BMW X1 mit einem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen im Jahr 2017 erworben. Später trat er vom Kaufvertrag zurück, da er der Auffassung ist, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird.

Seine Klage hatte Erfolg. Die Abgasreinigung erfolge bei dem Fahrzeug in Abhängigkeit von der Außentemperatur, so das Landgericht Düsseldorf. Nur bei Außentemperaturen zwischen 17 und 33 Grad arbeite die Abgasreinigung vollständig. Bei höheren oder niedrigeren Temperaturen werde die Abgasreinigung reduziert oder ganz abgeschaltet. Ein Thermofenster zwischen 17 und 33 Grad führe aber dazu, dass in hiesigen Breitengraden die Abgasrückführung dauerhaft reduziert wird. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht.

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss BMW nun gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. BMW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Allerdings steht das Landgericht Düsseldorf mit seiner Meinung nicht alleine da. Wie erwähnt, machte die EuGH-Generalanwältin nur wenige Wochen nach dem Urteil klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. „Thermofenster, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, sind somit als unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren. Die Tür für Schadensersatzansprüche steht damit weit offen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Thermofenster bei der Abgasreinigung wurden nicht nur von BMW, sondern auch von anderen Autoherstellern verwendet. Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 


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