Abgasskandal – die Gerichte und die Justiz stehen unter Druck. Warum das für Sie wichtig ist.

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Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt seit der ersten Beanspruchung eines VW-Vertragshändlers oder des Volkswagen-Konzerns die in den Gerichten, in der Politik und in den Medien wenig populäre Rechtsauffassung, dass dem Geschädigten im Abgasskandal der gesamte Kaufpreis als Schadensersatz plus Zinsen (4 %) und sämtliche Nebenkosten, die ein solches Fahrzeug mit sich bringt (Inspektionskosten, Reparaturen etc.) zustehen.

Daran hat sich nichts geändert. Auch nicht mit dem jüngst ergangenen BGH-Urteil (VI ZR 252/19), in welchem Volkswagen verurteilt worden ist, Schadensersatz zu zahlen.

Das Urteil ist insoweit interessant, als das nun die Überzahl der Gerichte sich darauf stützen werden und dies auch tun. Die Kanzlei schutte.legal hat seither vor den Oberlandesgerichten Hamm, Köln, Jena und München verhandelt. Überall herrschte derselbe Ton:

Der Kläger müsse sich nach BGH die gefahrenen Kilometer (km) anrechnen lassen.

Diese Ungenauigkeit ist es, die Rechtsanwalt Torsten Schutte regelmäßig verärgert. Denn anders als es aus den mündlichen Verhandlungen herausklingt, hat der Bundesgerichtshof gar nichts dergleichen von sich gegeben.

Der Bundesgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass die Berechnung des Wertverlustes Sache der Tatsacheninstanzen ist, also des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts als Berufungsinstanz.

Dieser Tatsache zum Trotz muss Rechtsanwalt Torsten Schutte in sämtlichen (!) Verfahren bislang feststellen, dass eine Beweisaufnahme zum WERT des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Kaufs nicht stattfindet.

Dies ist deshalb ärgerlich, weil der sogenannte Vorteilsausgleich nach BGH folgendermaßen bestimmt wird:

Kaufpreis (= Marktwert des Fahrzeugs) * gefahrene km

/

zu erwartende KM (300.000)

Nachdem der Präsident des Oberlandgerichts Dresden eine Rundmail an alle Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte verschickte, indem er sich offen im Namen des Bundesgerichtshofs darüber beklagte, dass dort zu viele Abgasfälle aufliefen und man doch die Verfahren verzögern solle, hat dies in Erfurt ein Richter am LG zum Anlass genommen, seine richterliche Unabhängigkeit und andererseits das BGH-Urteil vom 25.05.2020 vom EuGH überprüfen zu lassen. Das lässt tief blicken.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist spezialisiert im Abgasskandal. Er verhandelt bundesweit persönlich und hat erhebliche Prozesserfahrung als Klägeranwalt. Um auf Augenhöhe mit den Konzernen und den Gerichten zu verhandeln, sind Sie auf starke Partner angewiesen. Die Kanzlei schutte.legal steht zu der Rechtsansicht, dass Sie volle Ansprüche haben.



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