Abgasskandal: falsche Abgas-Software in 5er und 7er BMWs

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Laut NTV Nachrichten vom 25.02.2018 soll der Autohersteller BMW 11.700 Dieselautos (5er und 7er BMWs) mit einer falschen Abgas-Software ausgestattet haben. 

Das Programm sei ursprünglich für die SUV-Modelle X5 und X6 entwickelt worden, aber vor vier Jahren irrtümlich auch auf 5er und 7er BMWs aufgespielt worden. Der Konzern habe den Fehler bei internen Tests festgestellt und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA ) in Flensburg informiert – so BMW. 

Der Spiegel berichtete dagegen, beim KBA sei ein 7er BMW im Rahmen der üblichen Marktüberwachung aufgefallen. Die Software manipuliere die Abgasreinigung. 

Zu den schlechteren Abgaswerten ist es bei den 5er und 7er Modellen gekommen, da diese im Gegensatz zu den SUV-Modellen X5 und X6 nur einen Speicherkatalysator haben.

BMW will die 11.700 Fahrzeuge M550od xDrive und 750od XDrive jetzt zurückrufen und nach der Genehmigung durch das KBA die richtige Software aufspielen.

Folge: Mehrverbrauch, weniger Leistung, Verrußung des Motorinnenraumes sowie eine deutliche Wertminderung des Fahrzeuges, weshalb der Betroffene aufgrund dieses Mangels beim Verkauf einen deutlich geringeren Verkaufserlös für das Fahrzeug erzielen wird. 

Sie sollten daher rechtlich überprüfen lassen, ob es Ihnen zumutbar ist, dieses Software-Update durchzuführen, und anschließend Folgeschäden geltend zu machen. 

Aufgrund meiner Erfahrung vor Gericht erzielen vom Abgasskandal betroffene Pkw-Besitzer, die gegen den Konzern oder gegen den Autoverkäufer vorgehen, vor vielen Gerichten entweder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Pkws oder eine Minderung des Kaufpreises sowie einen weiteren kleinen Schadensersatz in Form von Steuerschäden, wenn das Fahrzeug in eine andere Abgasklasse eingestuft wird, Rechtsverfolgungskosten in Verbindung mit der Ablehnung des Software-Updates in Bezug auf das KBA, Zulassungsbehörden, Folgeschäden nach Software-Update usw.

Auch für diejenigen, die einen Finanzierungskaufvertrag oder einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, gibt es Ansprüche.

Ich rate allen betroffenen Dieselfahrern, sich anwaltlich vertreten zu lassen. 

Für den Fall, dass Sie über eine eintrittspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen sollten, können Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko verfolgen. Andernfalls versetzen wir Sie mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung in die Lage, Ihr Kostenrisiko einzuschätzen.

Gerne stehen wir Ihnen auch rechtlich im Erbrecht, Arbeitsrecht oder Filesharing zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Schwennen

Rechtsanwältin 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des DAV 


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