Abgasskandal - LG Baden-Baden spricht Schadenersatz bei Porsche Cayenne zu

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für einen Porsche Cayenne Diesel durchgesetzt. Das Landgericht Baden-Baden entschied mit Urteil vom 30. August 2021, dass die Klägerin durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 395/20). Als Herstellerin des Motors in dem Porsche Cayenne steht die Konzernschwester Audi in der Haftung.

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne als Neuwagen zum Preis von 67.000 Euro im März 2017 gekauft. In dem Porsche steckt ein Dieselmotor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6, der von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurde. In dem Motor kommt die sog. schnelle Aufwärmstrategie zum Einsatz. Die Funktion bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv und die Stickoxid-Emissionen steigen wieder an.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Aufwärmstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und einen Rückruf angeordnet, damit sie entfernt wird. Die Klägerin machte daher Ansprüche auf Schadenersatz geltend und hatte Erfolg.

Das LG Baden-Baden stellte klar, dass die sog. Aufwärmstrategie eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Sie sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus gegenüber dem normalem Fahrbetrieb reduziert wird. Dadurch würden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand nicht aber im Straßenverkehr eingehalten. Das habe zur Folge, dass das Fahrzeug nicht der erteilten Typengenehmigung entspricht und nicht zulassungsfähig ist, so das LG Baden-Baden. Dafür spreche auch der Rückruf durch das KBA.

Die Klägerin sei über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht worden. Es sei naheliegend, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das Gericht.

Gegen Rückgabe des Porsche Cayenne kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises (67.000 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 50.800 Kilometer muss sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 13.600 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Schadenersatzanspruch in Höhe von ca. 53.400 Euro.

„Audi hat zwar nicht das Fahrzeug aber den Motor hergestellt und steht daher für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Audi entwickelt und produziert im VW-Konzern die großvolumigeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und mehr. Die Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 werden in einer Reihe von Audi-Modellen, im Porsche Macan, Porsche Cayenne und VW Touareg eingesetzt. „Das KBA hat wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen verpflichtenden Rückruf bei einer Reihe dieser Modelle angeordnet. Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/porsche-abgasskandal/



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