Abgasskandal - LG Ingolstadt verurteilt Audi auch bei Autokauf 2016 zu Schadenersatz

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Aktuell hat der BGH im EA189-Abgasskandal entschieden, dass Audi-Besitzer, die nach 2016 gekauft haben, keine Ansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung stelllen können. Das betrifft natürlich auch das Ingolstädter Urteil. Allerdings In Ingolstadt wird Audi verklagt.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Ingolstadt einem Käufer eines Audi A4 mit dem Dieselmotor EA 189 mit Urteil vom 12. November 2020 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 81 U 571/19). Das ist an sich nicht ungewöhnlich. Schließlich hatte der BGH im Mai entscheiden, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben. 

Ungewöhnlich ist aber, dass der Kläger den Audi A4 2.0 TDI erst im Januar 2016 gekauft hatte, also rund vier Monate nach Bekanntwerden des Abgasskandals. Für solche Fälle hatte der BGH entschieden, dass die Käufer keine Schadenersatzansprüche wegen der Abgasmanipulationen haben, da VW nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals sein Verhalten geändert habe. Sittenwidrigkeit könne VW nicht mehr vorgeworfen werden, entschied der BGH. 

„Das gilt für VW. Aber Modelle der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 sind von den Abgasmanipulationen ebenso betroffen. Das Urteil des BGH erstreckt sich unserer Auffassung nicht auf diese Marken. Hier können Schadenersatzansprüche auch noch bei einem Kauf des Fahrzeugs nach dem 22. September 2015, also nach Bekanntwerden des Abgasskandals, geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. 

Das Landgericht Ingolstadt scherte in dem vorliegenden Fall auch nicht alle Fahrzeuge des VW-Konzerns über einen Kamm, sondern differenzierte zwischen den Marken. Die Maßnahmen des VW-Konzerns mit dem Hinweis, dass auch die Fahrzeuge anderer Marken des Konzerns betroffen sind, seien nicht ausreichend gewesen, damit auch bei der Audi AG das Verdikt der Sittenwidrigkeit entfällt, so das Gericht. 

In der medialen Berichterstattung sei fast ausschließlich vom „VW-Abgasskandal“ die Rede gewesen, auch die Bereitstellung eines Software-Updates werde hauptsächlich mit VW in Verbindung gebracht. Auf eine Verhaltensänderung bei der Audi AG lasse das nicht schließen, so das LG Ingolstadt. Es könne auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Audi AG auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals noch Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen produziert und verkauft hat. Das spreche nicht für einen Gesinnungswechsel, so das Gericht. 

Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gegen Rückgabe des Kaufpreises habe er Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, entschied das LG Ingolstadt. 

In einem vergleichbaren Fall hat das Landgericht Mönchengladbach einem Seat-Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 O 432/19). Er hatte den Seat mit dem Motor EA 189 wenige Wochen nachdem der Abgasskandal aufgeflogen war, gekauft. Das Gericht hatte hier entschieden, dass der Käufer nicht zwingend wissen musste, dass in dem Seat der VW-Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung verwendet wird. 

„Die Urteile zeigen, dass auch beim Kauf eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 nach dem 22. September 2015 noch Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können“, so Rechtsanwalt Schwering.



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