Abgasskandal und der BGH, das Urteil mit "Geschmäckle" – was nun zu tun ist

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Am 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof in einer ersten Verurteilung klargemacht, dass Volkswagen die Verbraucher in Deutschland sittenwidirg geschädigt hat und zum Schadensersatz verspflichtet ist.

Die betroffenen Kunden haben nun einen Schadensersatzanspruch gegenüber Volkswagen und anderen Herstellern, die unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben.

Bedauerlicherweise sind die gefahrenen Kilometer abzuziehen, zu verrechnen.

Das ist für Volkswagen ein absolutes Spitzenresultat, denn DAS ein Hersteller haftet, der ein Produkt nur durch Verfälschung von offiziellen Daten überhaupt erst marktreif bekommt, ist ein offenes Geheimnis. Es ging und geht Volkswagen ausschließlich um Verfahrensverzögerung.

Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt seit fast 5 Jahren die Rechtsauffassung, dass der komplette Kaufpreis zu erstatten ist, plus Zinsen ab Kaufzeitpunkt.

Waru ist das so? UNd warum hat sich daran nichts geändert?

Weil die Rechtsprechung in Deutschland und der BGH heute klargemacht haben, dass sie das eigentliche Problem nicht erkennen können oder wollen:

Die Fahrzeuge wie dasjenige des Klägers vom 25.05.2020 sind im Zeitpunkt des Kaufs nicht zulassungsfähig.

Das ist der einzige Zeitpunkt, die laut Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Torsten Schutte, zu betrachten ist. Ob der Kläger irgendwann umgerüstet hat oder nicht spielt, so selbst der BGH, keine Rolle.

Tatsache ist, dass bislang nicht darüber gesprochen ist, dass die Fahrzeuge "am Gesetz vorbei" konzipiert und gebaut worden sind, sowie in den Rechtsverkehr abgegeben wurden.

Und es ist schon lange keine Exklusivmeinung der Kanzlei schutte.legal, dass derjenige, der so verfährt unter keinen Umständen schützenswert ist.

Das ist einleuchtend. 

Trotzdem meint der BGH, DAS sei dann eine Sanktion im Strafschadensrecht, welches zum Beispiel in den USA dafür sorgt, dass Konzerne Millionen an Schmerzensgeld zahlen müssen für die Opferkunden.

Dabei will jeder Kläger, zumindest der Kanzlei schutte.legal, nicht mehr und nicht weniger als den Kaufpreis zurück, also Kompensation.

Rechtsanwalt Torsten Schutte sieht die Notwenigkeit einer Verfassungsbeschwerde, sollte eines der Verfahren die von schutte.legal vor dem BGH landen oder bereist gelandet sind, ähnlich ausgehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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