Abgasskandal: VW gibt vor dem OLG Köln auf

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In einem aktuellen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (I-21 U 83/19) hat die VW AG die Berufung zurückgenommen und das von Rechtsanwalt David Stader erstrittene Urteil des LG Bonn (9 O 423/18) akzeptiert. Damit wurde die Haftung der VW AG wegen einer vorsätzlichen rechtswidrigen Schädigung nach § 826 BGB rechtskräftig bestätigt. Dieses Einknicken des VW-Konzerns stellt zumindest in den von uns geführten Verfahren einen Paradigmenwechsel in der Verteidigungsstrategie des Autobauers dar.

LG Bonn verurteilt VW zu Schadensersatz

Über diesen Fall hatten wir bereits im August 2019 berichtet. Das LG Bonn hatte VW zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt, nachdem der Kunde im Dezember 2010 einen vom Abgasskandal betroffenen Volkswagen Golf zu einem Kaufpreis von € 24.300,00 erwarb. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der VW Konzern die Kunden vorsätzlich schädigte.

Berufung zurückgenommen

Gegen das Urteil legte Volkswagen sodann Berufung zum OLG Köln ein. Diese Berufung hat VW nun wieder zurückgenommen. Offensichtlich glaubt VW nicht mehr daran, dass die Berufung noch zu einer Abänderung des landgerichtlichen Urteils geführt hätte. Auch rechnet sich VW wohl nur geringe Chancen beim Bundesgerichtshof aus. Mit der Berufungsrücknahme ist das Urteil des Landgerichts Bonn nun rechtskräftig.

Porsche Cayenne 3,0l: OLG Düsseldorf verurteilt VW-Konzern

In diesem Zusammenhang gibt es nun erstmals auch valide Chancen für Kunden, die einen Porsche Cayenne mit einem 3,0l (EU 6) Motor erworben haben. Das OLG Düsseldorf hat den VW-Konzern in einem aktuellen Verfahren (Urt. v. 30.01.2020, 13 U 81/19) auch für dieses Fahrzeug wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung verurteilt, nachdem das Kraftfahrtbundesamt eine Stilllegung wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschaltvorrichtung angedroht hatte. Das Fahrzeug sei bereits aus diesem Grund für die Zwecke des Klägers nicht voll brauchbar, so die Richter beim OLG.

Da die Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes erst am 22.08.2018 bekannt gegeben wurde, tritt Verjährung frühestens am Schluss des Jahres 2021 ein. Porsche-Kunden haben daher noch ausreichend Zeit ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen.


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