Abgezockt vom Schlüsseldienst – Rechtsanwalt Karimi auf 94,3rs2

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Meist ist es nur eine kleine Unachtsamkeit. Die Tür fällt ins Schloss und der Schlüssel befindet sich noch in der Wohnung. Dann muss der Schlüsseldienst gerufen werden und hier lauern einige Fallen. Im Radio wurde Rechtsanwalt Karimi im Berliner Rundfunk auf 94,3rs2 gefragt, wie mit solcher Situation umzugehen ist. Die wesentlichen Tipps haben wir hier zusammengefasst:

1. Vereinbaren Sie vorab einen Festpreis

Fragen Sie direkt am Telefon nach einem Gesamtpreis. Dieser Preis soll ausdrücklich alle Gebühren enthalten. Erscheint Ihnen der Festpreis so hoch, wählen Sie die nächste Nummer.

2. Erklären Sie genau, was zu tun ist

Präzisieren Sie Ihre Anfrage mit den individuellen Gegebenheiten. Steckt der Schlüssel noch von innen im Schloss, ist das Öffnen oftmals komplizierter. Auch bei speziellen Sicherheitstüren können Zuschläge erhoben werden.

3. Achten Sie auf den Rechnungsbetrag

Werden Ihnen dann trotz der Festpreisvereinbarung ungewöhnliche oder hohe Zuschläge berechnet, zahlen Sie diese nicht. Ohnehin sollten Sie nur den Betrag bezahlen, der Ihnen angemessen erscheint. Werktags durfte die Grenze bei 80 bis 100 Euro liegen. Am Wochenende können durchaus mal 180 bis 200 Euro anfallen. Wird mehr von Ihnen verlangt, verlangen Sie im Gegenzug einfach eine Rechnung. Zu einer sofortigen Bezahlung sind Sie nicht verpflichtet.

4. Sie sind der Hausherr

Für weitere Informationen lesen Sie hier:

https://www.karimi.legal/2019/11/abgezockt-vom-schluesseldienst-rechtsanwalt-karimi-auf-943rs2/

Wenden Sie sich für alle Fragen rund um Verbraucherrechte gern direkt an Herrn Rechtsanwalt Karimi in Berlin.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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