Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH durch Nimrod Rechtsanwälte – Euro Truck Simulator 2

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Uns liegt eine Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, wegen einer Urheberrechtsverletzung betreffend das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 vor.

I. Die Abmahnung

In der Abmahnung wird der rechtswidrige Download des Computerspiels Euro Truck Simulator 2 vorgeworfen. Inhaberin der deutschlandweiten Nutzungsrechte an dem Titel Euro Truck Simulator 2 soll die Astragon Sales & Services GmbH sein.

II. Der Vorwurf

In der Abmahnung wird der betroffenen Person der Download über ein Filesharing Netzwerk vorgeworfen. Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin seien damit beauftragt, sogenannte P2P-Netzwerke oder auch Filesharing-Netzwerke zu überwachen und gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Mit dem Download bzw. dem Abrufen des Computerspiels über ein P2P-Netzwerk seien die Rechte der Astragon Sales & Services GmbH verletzt worden. Auch sei das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 einer Vielzahl von Personen zum Download bereitgestellt worden.

III. Die Forderung

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Beseitigung und Auskunft gefordert. In der Abmahnung wird ein Lizenzschaden von wenigstens 2.500 € angenommen. Letztendlich seien anhand eines Gegenstandswert von 32.500,00 Euro auch Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.239,40 € entstanden.

IV. Die Rechtslage

Neben Fotografien, Videos und Musikstücken oder Musikalben sind auch Computerspiele urheberrechtlich geschützte Werke.

Grundsätzlich kann der Urheber andere Personen von der Nutzung auszuschließen. Diese Rechte können auch Dritten zustehen, wenn der Urheber bestimmte Nutzungsrechte übertragen hat. 

Soweit der Urheber tatsächlich Rechte auf einen Dritten übertragen hat, besteht die Möglichkeit, dass dieser Lizenznehmer andere von der Nutzung ausschließen kann. Eine Nutzung durch Dritte ohne Einwilligung des Urhebers oder des Rechteinhabers ist rechtswidrig. Eine Nutzung durch Dritte muss der Urheber oder der Rechteinhaber daher nicht hinnehmen. Im Urheberrecht soll der Inhaber entsprechender Rechte den Verletzter vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

V. Die Rechtsfolge

In der Folge einer rechtswidrigen Nutzung und Urheberrechtsverletzung hat der Urheber oder der Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung, Schadenersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten.

VI. Unser Tipp bei einer Abmahnung

Sollten Sie selbst abgemahnt worden sein, bewahren Sie unbedingt Ruhe! Halten Sie sich dringend an die Fristen und lassen diese nicht unbeachtet verstreichen. Unterschreiben Sie unter keinen Umständen eine Unterlassungserklärung, ohne diese vorab überprüfen zu lassen. Oft verpflichten Sie sich sonst direkt in der Unterlassungserklärung zur Zahlung eines hohen pauschalen Schadenersatzanspruchs oder der Rechtsverfolgungskosten. Auch sind Unterlassungserklärungen oft zu weit gefasst. Lassen Sie daher die Abmahnung unbedingt anwaltlich überprüfen!

Unterschreiben Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ist das rechtswidrig im Internet verbreitete Werk noch nicht vollständig gelöscht, so kann dies dazu führen, dass Sie eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen haben. 

IV. Abmahnung erhalten? Was kann ich jetzt tun?

  • Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben zu – wir helfen sofort.
  • Sie müssen auf eine Abmahnung unbedingt reagieren.
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie verpflichten sich im Zweifelsfall zu weit.
  • Wir überprüfen Abmahnungen. Unwirksame Abmahnungen können wir zurückweisen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
  • Sollten Sie das Urheberrecht verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

V. Fazit

Nutzen Sie unter keinen Umständen urheberrechtlich geschützte Werke, seien es Bilder, Videos, Texte oder auch Computerspiele ohne eine Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers.

Eine urheberrechtliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Werden Fristen missachtet oder die Abmahnung gar ignoriert, droht ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Klage sowie weitere erhebliche Kosten.

VI. Wir helfen!

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, wegen einer Urheberrechtsverletzung betreffend das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 erhalten? 

Ein erstes unverbindliches Gespräch ist nicht mit Kosten verbunden. Daher können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Wir unterstützen Sie bei Abmahnungen im Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht.

Gerne überprüfen wir für Sie eine Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, wegen einer Urheberrechtsverletzung betreffend das Computerspiel Euro Truck Simulator 2.



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