Abmahnung der Bären-Apotheke Thomas Jürgens e. K. durch Beyerlein Rechtsanwälte

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Einer unserer Mandanten legte uns neuerlich eine Abmahnung der Bären-Apotheke Thomas Jürgens e. K., ausgesprochen durch die Beyerlein Rechtsanwälte zur Überprüfung und Bearbeitung vor. In der Abmahnung werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gerügt.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet, dass unser Mandant Produkte über das Internet zum Kauf anbieten soll und dabei gegen folgende Bestandteile des LFGB verstoßen zu haben:

  • Bewerbung eines Lebensmittels mit einer krankheitsvorbeugenden/heilenden Eigenschaft
  • Anbieten eines Produkts als kosmetisches Mittel, obwohl es sich nicht um ein solches handelt
  • Verkauf eines Produktes, bei dem kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben war

Die genannten Verstöße gegen das LFGB seien zugleich auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (§§ 3, 3a UWG). Daher werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch, u. a. über Herkunft der Produkte
  • Schadensersatzanspruch
  • Rechtsanwaltskosten-Erstattungsanspruch in Höhe von 1.745,55 €

Abmahnung erhalten – was tun?

Eine Abmahnung wie die der vorliegenden Art sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Liegt bspw. Handeln im geschäftlichen Verkehr vor? Dies kann ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder eine Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter nebenstehender Telefonnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an die im Profil genannte E-Mail-Adresse oder per Fax an die dort genannte Faxnummer zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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