Abmahnung der Empressia GmbH über Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung

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Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Preu Bohlig & Partner für die Empressia GmbH wegen des Vorwurfes der Verletzung der Marke „empressia“ erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen.

Die Empressia GmbH lässt über ihre Rechtsanwälte unter Verweis auf die Rechte an der deutschen Wort-/Bildmarke „empressia“ abmahnen. Die Marke ist in der Warenklasse 24 für Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten, sowie für Bett-und Tischdecken eingetragen, in der Warenklasse 25 für Bekleidungsstücke. Nach den Angaben in der Abmahnung ist die Empressia GmbH auf dem Gebiet des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, darunter Bademäntel, tätig. Die mir aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich konkret auf das Angebot von Unterwäsche bei eBay.

Mit dem Abmahnschreiben wird lediglich eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Abmahnkosten oder Ansprüche auf Auskunfterteilung und Schadensersatz werden in der Abmahnung nicht angesprochen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Empressia GmbH über Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung (Marke „empressia“) erhalten haben, empfehle ich Ihnen, sich zu den verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen beraten zu lassen.

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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