Abmahnung der ITB Rechtsanwälte für Frau Paola Dietze

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Wurden Sie ebenso wie einer unserer Mandanten aktuell durch die ITB Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Paola Dietze wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vom 15.08.2017 vorgeworfen, ein ein Cola-Glas zeigendes Foto, welches von Frau Paola Dietze erstellt wurde, innerhalb eines eBay-Angebotes zu verwenden.

Frau Paola Dietze sei als Fotografin aber alleinige Inhaberin des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG. Da Frau Paola Dietze unserer Mandantschaft nicht das Recht eingeräumt habe, das Foto zu verwenden, erfolge die Nutzung rechtswidrig. Die folgenden Ansprüche werden daher geltend gemacht

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch, u. a. über den Beginn der Nutzung und deren Herkunft
  • Schadensersatz, einerseits für die Bildnutzung, andererseits für die Anwaltskosten

Der Schadensersatzbetrag für die Bildnutzung wird noch nicht konkret beziffert. Dies hängt damit zusammen, dass anhand der zu erteilenden Auskünfte (Auskunftsanspruch) erst berechnet werden muss, wie hoch der Schadensersatzbetrag genau ist. Die Anwaltskosten, die Frau Paola Dietze durch die Beauftragung der ITB Rechtsanwälte entstanden sind, bemessen sich auf 334,75 €.

Vorsicht

Die ITB Rechtsanwälte bieten an, auf den Auskunftsanspruch zu verzichten und einen Pauschalbetrag in Höhe von 60,00 € als pauschalen Schadensersatzbetrag zu akzeptieren. In dem Fall, dass dieses Angebot angenommen würde, betrüge der Gesamtbetrag 394,75 €.

Sollte dieses Angebot akzeptiert werden?

Nein. Es bedarf der anwaltlichen Überprüfung der Angelegenheit. Zum einen ist zu prüfen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt – zum anderen, wie hoch im Falle eines Verstoßes der konkret berechnete Betrag wäre. Auch die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden, da sie eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für den Fall eines Verstoßes festsetzt. Wir raten dazu, sofern tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, eine modifizierte Unterlassungserklärung unter Anwendung des sogenannten „Hamburger Brauchs“ abzugeben. Hierbei würde im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden und könnte von einem Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

Wenden Sie sich daher an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen schnell, kostentransparent und rechtssicher weiter und bieten Ihnen sogar eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer individuellen Abmahnung.


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