Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay- Kleinanzeigen vom 31.01.2017

Wieder einmal berichten wir über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

Vorwurf:

Der Abgemahnte soll gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen haben:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Unerlaubte Nutzung des Vereinslogos
  • Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis
  • Anbieten auf eBay- Kleinanzeigen

Im Mittelpunkt der Abmahnung steht der Vorwurf des vermeintlich in den ATGB geregelten Ausschlusses des Anbietens von Karten über Plattformen wie eBay- Kleinanzeigen.

Unsere Mandantschaft wird in Folge dessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Reagieren Sie richtig!

Keinesfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Wir halten diese für ein Schuldanerkenntnis, so dass Sie sich im schlimmsten Fall noch weiteren Ansprüchen aussetzten.

Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung aus über hunderten bearbeiten Abmahnungen aus dem Bereich des Ticketverkaufes mit Rat und Tat zur Seite.

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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