Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für Skoda AUTO a.s. wegen Markenrechtsverletzungen

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Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für Skoda AUTO a.s. wegen Markenrechtsverletzung bei Verkauf von Zubehör

Die Berliner Kanzlei Lubberger Lehment mahnt derzeit für den tschechischen Autohersteller Skoda AUTO a.s. Onlinehändler aufgrund der rechtswidrigen Nutzung seiner Marken bei dem Verkauf von Autozubehör über eBay ab. Schon in den letzten Jahren hat der Autohersteller derartige Abmahnungen versenden lassen. Nun geht die Abmahnpraxis in die nächste Runde.

Inhalt der Abmahnung

Der Autohersteller rügt mit seinen Abmahnungen, dass u.a. seine Marken „Skoda“, „Oktavia“, „Fabia“, „Yeti“, „Skoda Rapid“, „Cityg“ und „Kodiaq“ etwa durch die Werbung für Schlüsselembleme, Fahrzeugmatten oder andere Zubehörstücke bei dem Verkauf auf der Online-Handelsplattform eBay.de verletzt werden. Bei dem Zubehör handele es sich um Fälschungen, die von der Rechteinhaberin weder hergestellt noch mit ihrer Zustimmung in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wurden. Durch den nicht autorisierten Verkauf seien ihre Rechte aus der jeweiligen Unionsmarke gem. Art. 9 Abs. 2 lit a) UMV verletzt.

Überdies seien auch Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 (2) lit. c) UMV sowie § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gegeben, denn der Ruf des Unternehmens sei in unlauterer Weise betroffen. Der Ruf der Marken sei umfassend durch das Markenrecht geschützt, denn es handele sich um einen der traditionsreichsten Automobilhersteller mit einer über einhundertjährigen Unternehmensgeschichte.

Forderungen der Rechteinhaberin

Die Skoda AUTO a.s. fordert mit ihrer Abmahnung, die von ihr behaupteten Rechtsverletzungen zu unterlassen und binnen einer kurzen Frist eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, d.h. eine solche, die insbesondere ein Vertragsstrafeversprechen enthält. Der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist regelmäßig beigefügt, aber nicht bindend für die Abgemahnten.

Weiterhin fordert der Autohersteller umfassende Auskunft über die Anzahl der jeweiligen verkauften Produkte und den damit erzielten Umsatz und Gewinn unter Vorlage von Belegen. Darüber hinaus wird mit den Abmahnungen auch Schadensersatz gefordert. Dieser soll zunächst dem Grunde nach anerkannt und dann später auf Grundlage der erteilten Auskünfte der Höhe nach beziffert werden.

Zuletzt sollen die Abgemahnten auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 EUR erstatten. Das bedeutet bei Abmahnungen ab 2021, dass Geschäftsgebühren i.H.v. 2.884,70 EUR nebst 20 EUR Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer zu erstatten wären, d.h. insgesamt 3.456,59 EUR brutto. Im Gegensatz dazu betrugen die Kosten der Abmahnung 2020 unter Berücksichtigung der reduzierten Umsatzsteuer von 16 % lediglich 3.058,80 EUR brutto. Die insofern merklich höheren Kosten beruhen neben der erhöhten Umsatzsteuer auf dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, durch das eine lineare Erhöhung der anfallenden Gebühren um 10 % stattfindet.

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung der Skoda AUTO a.s. reagieren?

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht voreilig unterschrieben werden. Diese können nach der Rechtsprechung weitreichende Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Aber gerade im Internet sind Rechtsverstöße mitunter schwer vollständig zu beseitigen und in manchen Fällen können sogar Verstöße auf Plattformen Dritter die Vertragsstrafe auslösen.

Abgeraten wird auch nachdrücklich davon, mit Lubberger Lehment selbständig telefonisch Kontakt aufzunehmen. Hier besteht ein erhebliches Ungleichgewicht an Wissen und Erfahrung, wodurch Sie Ihre Rechtsposition nachhaltig beeinträchtigen können. Gerade die Höhe der Schadenersatzforderung und auch der Kosten für die Abmahnung sind regelmäßig Verhandlungen zugänglich. Kontaktieren Sie daher einen in der Bearbeitung von markenrechtlichen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt.

Wir verfügen über eine langjährige Praxis in der markenrechtlichen Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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