Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling vom 02.09.2015 - Vorwurf: Urheberrechtsverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell haben wir Kenntnis von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider aus Köln. In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, innerhalb eines Angebots über eBay-Kleinanzeigen unbefugt ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwendet zu haben.

Infolgedessen werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Beseitigungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Zahlungsansprüche

Der Adressat der Abmahnung sei zur Zahlung von insgesamt 3.799,80 € verpflichtet. Dieser Betrag setze sich wie folgt zusammen: 2.790,00 € Lizenzschadensersatz, 85,00 € Recherchekosten, 924,80 € Rechtsanwaltskosten inkl. Auslagenpauschale.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling erhalten?

Die Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich ggf. bereits zu Beginn Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Nehmen Sie stattdessen anwaltliche Beratung durch auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Anspruch. Ein entscheidender Verteidigungsansatz könnte hier die von der Rechtsprechung entwickelte Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung eines Fotos sein. Insbesondere wird hier bei der Höhe des Streitwerts und des Lizenzschadensersatzbetrags eine Unterscheidung vorgenommen.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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