Abmahnung der Kanzlei Vossius & Partner für die Saarioinen Oy

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Vossius & Partner aus München vor, die für die „Saarioinen Oy, Tampere, Finnland“ die Verletzung von Urheberrechten an einer Grafik behauptet und rügt.

Bei der Grafik handelt es sich um eine sehr reduzierte, stilistische Zeichnung, die aber durch die im Urheberrecht geltende Schutzgrenze der „kleinen Münze“ durchaus Schutz genießen kann. Als „kleine Münze“ werden im deutschen Urheberrecht Werke bezeichnet, denen gerade noch die erforderliche Schöpfungshöhe zuerkannt werden kann. Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe liegen hier vergleichsweise niedrig. Seit jeher ist die kleine Münze in der zweckfreien Bildenden Kunst oder dem literarischen und musikalischen Schaffen anerkannt, seit der Entscheidung des BGH „Geburtstagszug“ gilt dies nun auch für die Angewandte Kunst.

Die grundsätzlich auf Urheberrecht gestützte Forderung wird flankiert durch die (reine) Erwähnung einer Unionsmarke, welche die Abbildung wiedergibt und des Unternehmenskennzeichens.

Die Kanzlei Vossius & Partner fordert für ihre Mandantschaft zunächst die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, das als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte dann allerdings nicht nur zur Unterlassung verpflichten, sondern auch zur Auskunftserteilung, dem Grunde nach bereits zum Schadenersatz (der Höhe nach wird dieser bestimmt durch die Auskunft) sowie zur Erstattung der bis dato noch nicht angegebenen Rechtanwaltskosten.

Wir raten davon ab, ein solches beigegebenes Unterlassungsversprechen ohne Weiteres zu unterzeichnen. Sollte eine Prüfung tatsächlich einen Rechtsverstoß ergeben, wäre immer noch anzuraten, allenfalls ein abgewandeltes Unterlassungsversprechen abzugeben.

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