Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc. vom 30.10.2014

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Uns liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc. zur rechtlichen Überprüfung vor.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Computerprogramm “ReFX Nexus 2.3.4.“ zugrunde. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 3000,00 € gefordert.

In der Abmahnung wird ein Streitwert in Höhe von 65.001,00€ angesetzt. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei.

Als Schadensersatz wir grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 5.001,00€ angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Ratschlag:

Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

Ihr Vorteil:

  •    Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  •    Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  •    Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  •    Bundesweite Vertretung
  •    Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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