Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut eine markenrechtliche Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr zur Prüfung vorgelegt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke „AMK“. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der KH Mediengruppe GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:

Die KH Mediengruppe GmbH ist nach eigenen Angaben Lizenznehmerin verschiedener Marken und geht in eigenem Namen gegen Verletzungen der Marken vor. Über entsprechende Fälle, die mir vorgelegt worden sind, hatte ich hier bereits berichtet:

Erneut: Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr (Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung der Rechte an der Marke „AMK“)

Auch eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr erhalten? (Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung der Rechte an der Marke „Outlaw“)

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke „AMK“ (Unionsmarke 018563742 und deutsche Marke 302016224541). Zu dieser Marke wird in der Abmahnung folgendes ausgeführt:

„Seit dem 1.1.2022 ist unsere Mandantschaft Lizenznehmerin der geschützten Unionsmarke „AMK“. (…) Als Lizenznehmerin ist unsere Mandantschaft berechtigt, die Marke „AMK“ innerhalb Europas auf Produkten bzw. Textilien und deren Verpackungen anzubringen, die so gekennzeichneten Produkte in den Verkehr zu bringen und unter Verwendung der Marke „AMK“ für sie zu werben.

(…)

Der Lizenzgeber Herr … ist ein deutschlandweit bekannter Modedesigner und Brand Manager. Als Unternehmer im Bereich der Textil- und Modebranche hat er sich auf die Herstellung, Vertrieb, Promotion und Lizenzierung von Bekleidung und Accessoires spezialisiert. „AMK“ gehört dabei zu einer der erfolgreichsten Marken des Herrn … .

Herr … erteilte unserer Mandantschaft neben der Markennutzung die Lizenz, Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke „AMK“ in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verfolgen.

Ansprüche des Lizenzgebers aus Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke „AMK“ sind an unsere Mandantschaft abgetreten worden.

Unsere Mandantschaft hat sich dazu verpflichtet, unabhängig von der anderen Vertragspartei, zum Wert Erhalt der Marke das Marktgeschehen zu beobachten und die Verwendung von mit der Marke „AMK“ verwechselbaren Marken oder Produkten im räumlichen Geltungsbereich der Lizenz (Europa) zu überwachen und dem entgegen zu wirken.“

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Der Abgemahnte soll  

  • das monierte Geschäftsgebaren unverzüglich unterlassen und die Benutzung der Marke einstellen,
  • eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet übersenden,
  • eine Erklärung abgeben, dass er die Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennt,
  • Auskunft erteilen und Rechnung legen,
  • die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41 Euro bezahlen
  • sowie einen pauschalen Schadenersatz von 1.974,00 Euro leisten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Sofern Sie auch eine Abmahnung wegen der Verletzung der Marke „AMK“ erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich überprüfen, woher Sie die entsprechenden Artikel bezogen hatten und wie der Lieferant die Produkte bezeichnet hatte. Wenn Sie die Artikel auch an gewerbliche Abnehmer verkauft haben, sollten Sie verschiedene Punkte beachten, um teure Weiterungen zu vermeiden.

Die im Markenrecht üblichen sehr kurzen Fristen resultieren aus der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit. Dies bedeutet für Sie, dass Sie unverzüglich den Sachverhalt und das weitere Vorgehen klären müssen, wenn Sie weitere Kosten vermeiden möchten, die durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage entstehen würden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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Foto(s): Andreas Kempcke

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