Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrage der Firma Longchamp SAS, Paris vom 20.01.2014

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Uns wurde eine Abmahnung der Firma Longchamp SAS, Paris zur Überprüfung vorgelegt, welche durch die KLAKA Rechtsanwälte ausgesprochen wurde. Dem Adressaten der Abmahnung wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, nachgeahmte Handtaschen i. S. d. Wettbewerbsrechtes zu veräußern.

Es werden Verstöße gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG gerügt, da die Handtaschen der der Firma Longchamp über originelle wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügen. Ferner wird sich auch auf das Geschmacksmusterrecht gestützt.

Bei denjenigen Handtaschen, die durch den Adressaten der Abmahnung angeboten werden, seien sämtliche prägende Merkmal der Le Pliage übernommen worden. Besonders ist, dass auf der Tasche sich die Marke eines anderen Herstellers befindet.

Dennoch kann dies unter Umständen eine Nachahmung i. S. d. wettbewerbsrechtlichen Vorschriften darstellen.

In dem Abmahnschreiben werden auch bereits obsiegende Urteile der Firma Longchamp zitiert.

Im ersten Schritt wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form keinesfalls abgegeben werden, sondern bedarf unbedingt einer Modifizierung.

Die Unterlassungserklärung sieht im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € vor. Es sollte unbedingt erwogen werden, diese nach dem Hamburger Brauch abzugeben. Besonders Händler, die regelmäßig Handtaschen vertreiben, sollten bei der vorformulierten Unterlassungserklärung besonders vorsichtig sein, da die Merkmale, die in dieser aufgeführt werden, auf viele Handtaschen zutreffen dürften. Faktisch kann dies auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung sodann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Ferner werden im Abmahnschreiben Ansprüche wegen Kostenerstattung und Schadensersatz zunächst dem Grunde nach geltend gemacht. Die konkrete Bezifferung der Ansprüche soll nach erfolgter weitergehender Auskunftserteilung erfolgen.

Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Übereilte Angaben und insbesondere die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollten vermieden werden.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Auch das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Hier können falsche Entscheidungen teuer werden. Die im Regelfall angesetzten Streitwerte in dieser Angelegenheit gegen überaus bekannte Hersteller liegen nach der Rechtsprechung regelmäßig im sechsstelligen Bereich. Besonders teuer kann es werden, wenn die Abmahnung ignoriert wird und ggf. eine einstweilige Verfügung beantragt wird.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  •    Fristen notieren und einhalten
  •    Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  •    Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  •    Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  •    Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  •    Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir sind spezialisiert und kennen ihren Gegner in vielen Fällen bereits.

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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Dies gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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