Abmahnung der Komtechnik GmbH aus Aschaffenburg durch den Rechtsanwalt S.

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Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Komtechnik GmbH aus Aschaffenburg durch den Rechtsanwalt S. wegen Verstoßes auf dem Onlinemarktportal eBay vom 20.03.2017

Bereits im Jahre 2015 berichteten wir über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Komtechnik GmbH. Nunmehr wurden uns zwei weitere Abmahnungen vom 20.03.2017 zur Ersteinschätzung vorgelegt.

Nachdem im Jahre 2015 in der Abmahnung sich die Komtechnik GmbH als Händler über die Internethandelsplattform eBay unter dem Händlernamen „komtechnik“ präsentierte, wird in den neuerlichen Abmahnungen auf einen vermeintlichen Onlineshop unter www.wowpreis.de abgestellt. Dort, so heißt es, sollen Elektroartikel aus dem Multimediabereich vertrieben werden.

In den Abmahnungen werden fehlende Informationen zur OS- Plattform (Streitschlichtungsverfahren) gerügt. Nach aktueller Rechtsprechung sind Onlinehändler dazu verpflichtet den Verbraucher auf die OS- Plattform hinzuweisen und einen funktionsfähigen Link zur Plattform bereits zustellen.

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Hinweis auf eine anliegende Unterlassungserklärung gefordert.

Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese insbesondere im Hinblick auf die feste Vertragsstrafe von 3.000,00€ nachteilig ist. Auch bedarf das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße einer genauen Prüfung.

Erfahrungsgemäß beinhalten solche Abmahnungen nicht alle abmahnfähigen Rechtsverstöße.

Für Händler ist es spätestens nach Erhalt einer solchen Abmahnung wichtig Ihre Shops rechtsicher zu gestalten. Gerne stehen wir als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtschutz beratend zur Seite und für eine Erstellung rechtsicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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