Abmahnung der Kronberger + Schneider Rechtsanwälte im Auftrage der Firma K670 GmbH vom 05.12.2017

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kronberger + Schneider Rechtsanwälte im Auftrage der Firma K670 GmbH zur Bearbeitung vor, in der die Verletzung von Designrechten gerügt wird.

In der Abmahnung wird der Verkauf einer Atemmaske als Produktfälschungen über das Internethandelsportal eBay gerügt.

Die geltend gemachten Ansprüche werden auf eine Verletzung an den eingetragenen europäischen Designs zu den Designnummern 003165265-0001 und 003165265-0002 gestützt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die K670 GmbH die entwickelten Atemmasken unter dem geschützten Markennamen „PHANTOM ATHLETICS“ (Registernummer: 011037876) vertreibt.

Was wird gefordert?

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

2. Erteilung der Auskunft über Ankauf und Vertrieb

3. Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Streitwert von 50.000,-€ in Höhe von 1.822,96,-€

Der Lizenzschadensersatz wird zunächst dem Grunde nach geltend gemacht und soll erst nach Auskunftserteilung konkret beziffert werden.

WICHTIG!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ungeprüft. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung beziffert wird.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten. Wohlmöglich ist es angezeigt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Unterlassungsanspruch einen sehr hohen Streitwert und somit auch ein hohes Prozesskostenrisiko mit sich bringt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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