Abmahnung der Nötzel Rechtsanwälte für Preisalarm24 GmbH wegen Bezeichnung "Carbon" für Autoteile

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Nötzel Rechtsanwälte aus Loxstedt im Auftrag der Firma Preisalarm24 GmbH aus Spaichingen zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, es seien Karosseriebauteile mit der Bezeichnung „Carbon“ angeboten worden, die nicht zu 100 % aus Carbon bestünden. Hierin sieht die abmahnende Kanzlei eine Irreführung der Verbraucher.

Gefordert werden Unterlassung, Ersatz von Abmahnkosten und Testkaufkosten

Im Namen der Firma Preisalarm24 GmbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin machen die Nötzel Rechtsanwälte Abmahnkosten in Höhe von 1.044,00 € (netto) geltend und verlangen zudem Ersatz der Kosten des Testkaufs.

Ob in dem beanstandeten Verhalten tatsächlich ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne des § 5 UWG vorliegt, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls. Gerade im Bereich des Auto-Tuning werden nicht selten Tuning-Teile als Kompositbauteile gefertigt, bei denen verschiedene Materialien zum Einsatz kommen. Für viele Verbraucher ist es in diesem Bereich oftmals nicht entscheidend, ob ein Bauteil aus Vollcarbon besteht. Vielmehr kommt es vielen Verbrauchern bei bestimmten Teilen aus Gründen der Optik vielmehr darauf an, dass im Sichtbereich Carbon verarbeitet ist. 

Haben auch Sie wegen der mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verwendung der Bezeichnung „Carbon“ eine Abmahnung der Nötzel Rechtsanwälte im Namen der Firma Preisalarm24 GmbH erhalten? Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und deren Chancen und Risiken. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.


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