Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH „Sin City 2: A Dame to Kill For“

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch in letzter Zeit mahnen die Rechtsanwälte Sasse & Partner wie gehabt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße durch Filesharing / illegale Nutzung von Online-Tauschbörsen ab.

Der heutige Rechtstipp beschäftigt sich mit einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH in Bezug auf den Film „Sin City 2: A Dame to Kill For“.

1. Was wird mit der Abmahnung bezweckt?

Mit dem Abmahnschreiben werden üblicherweise urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht. In erster Linie geht es dabei um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche als auch um Erstattungsansprüche in Bezug auf die Rechtsanwaltskosten der Abmahner.

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird dabei vorgeworfen, den Film „Sin City 2: A Dame to Kill For“ im Internet über eine so genannte Onlinetauschbörse (Filesharing) heruntergeladen und gleichzeitig zum Upload für andere bereitgehalten (also es mit anderen Worten weiterverbreitet) zu haben.

2. Was wollen die Abmahner?

Wie bereits angedeutet geht es mitunter um Unterlassungsansprüche, die geltend gemacht werden. Zu diesem Zweck legen die Abmahner der Abmahnung regelmäßig eine formulierte Unterlassungserklärung bei.

Darüber hinaus wird regelmäßig ein nicht unerheblicher Pauschalbetrag von den Rechtsanwälten Sasse & Partner (Abmahnkosten) gefordert.

3. Optimale Reaktion auf eine Abmahnung

Wichtiger Hinweis: Bitte nichts unterschreiben und nicht vorschnell die geforderten Abmahnkosten zahlen.

Hüten Sie sich bitte davor, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hiermit würden Sie nämlich ein Schuldanerkenntnis abgeben. Dann wären Sie allein aufgrund dieser einen Unterschrift verpflichtet, die geforderten Abmahnkosten in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn Sie nachweisen könnten, dass Sie gar nicht verantwortlich gemacht werden können.

Zunächst wäre also zu prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung nachweisbar ist.

Ohne nachweisbaren Urheberrechtsverstoß bräuchte nämlich auch keine angeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dann müssten die Ansprüche lediglich kurz schriftliche bestritten werden.

Aber auch für den Fall, dass die behaupteten Verstöße nicht von der Hand gewiesen werden können, lassen sich dennoch im Einzelfall mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Gesamtkosten deutlich senken. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven gerne behilflich.

Wir kennen die Abmahner genau und wissen daher, wie wir Ihnen optimal helfen können.

4. Kurzanleitung bei Abmahnungen

  • Sie sollten bitte weder telefonisch noch schriftlich mit Sasse & Partner aufnehmen
  • Keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
  • Die gesetzten Fristen einhalten
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Spezialisierung im Urheberrecht)

Wenn auch Sie von den Rechtsanwälten Sasse & Partner eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Sin City 2: A Dame to Kill For“ erhalten haben, hilft Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Newerla gerne mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich weiter.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner

Wir sind bundesweit für Sie tätig. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, damit wir Ihren ganz persönlichen Fall besprechen können.


Übermitteln Sie uns auch gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de). Hierdurch erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalangeboten für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema