Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom 18.04.2012 iAd Tele München Fernseh GmbH

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Uns wurde diese Woche eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH zur Überprüfung vorgelegt. Die Anwaltskanzlei verschickt aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an den Filmwerken  „Eclipse - Bis(s) zum Abendrot und New Moon - Bis(s)" zur Mittagsstunde über P2P Netzwerktauschbörsen.

Es wird dem Anschlussinhaber zur Last gelegt, das entsprechende Werk anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Was häufig nicht verstanden wird, ist der Umstand, dass in derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, bereits das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten und einem pauschalen Schadensersatz, wird das Angebot unterbreitet die Angelegenheit durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages von 1566,00 Euro außergerichtlich zu beenden. Unserer Einschätzung nach ist der in Ansatz gebrachte Betrag unangemessen und überhöht.

Die Forderung unterteilt sich in 900,00 Euro Schadensersatz und 666,00 Euro Rechtsanwaltskosten.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Unserer Einschätzung nach ist mit der vorgefertigte Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis verknüpft. Dieser Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


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