Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über Patent- und Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann wegen Markenrechtsverletzung

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Haben auch Sie eine Abmahnung von den Patent- und Rechtsanwälten Sonnenberg Fortmann für die Schmidt Spiele GmbH wegen des Vorwurfes der Verletzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ erhalten? Dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Die Schmidt Spiele GmbH lässt über ihre Patent- und Rechtsanwälte markenrechtlich abmahnen. Die mir aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Angebot eines Gesellschaftsspiels auf dem Online-Marktplatz Amazon. Konkret geht es um den Vorwurf der Verletzung der Rechte der Abmahnerin an einer deutschen und an einer europäischen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung (Recherchekosten und Anwaltskosten) geltend gemacht. Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Streitwerts in Höhe von 100.000,00 Euro mit einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale mit einem Betrag von 1.973,90 Euro beziffert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Patent- und Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ erhalten haben, empfehle ich Ihnen, sich zu den verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen beraten zu lassen.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Umfangreiche Informationen zu verschiedenen markenrechtlichen Fragestellungen finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftritts zur Verfügung. Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke Facebook, Xing oder Google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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