Abmahnung der Sony Interactive Entertainment Inc. / Sony Interactive Entertainment Europe Limited

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der ARNOLD RUESS Rechtsanwälte für die Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der Controller für die Sony PlayStation4 angeboten hat. Im Hinblick auf die angebotenen Controller wird der Vorwurf erhoben, dass es sich um Plagiate / Fälschungen handelt.

Gerügt wird zum einen eine Markenrechtsverletzung (Verletzung der Unionsmarke 008689011) und zum anderen eine Geschmacksmusterverletzung / Designrechtsverletzung (Verletzung des Designs 002232132-0003).

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen Vertragsstrafenregelungen mit festen Vertragsstrafen in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zum Schadenersatz einschließlich Rechtsanwaltskosten, zur Auskunftserteilung und zur Vernichtung vor. 

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung / Designrechtsverletzung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahner gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der ARNOLD RUESS Rechtsanwälte für die Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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