Abmahnung der Wetega UG (postenguro) durch Rechtsanwalt aus Berlin wegen ElektroG (eBay)

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Zu Beginn dieser Woche wurden uns gleich zwei neue Abmahnungen von eBay-Händlern durch einen Rechtsanwalt aus Berlin, welche im Namen der Firma Wetega UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen wurden, vorgelegt. Die Firma Wetega UG hat ihren Sitz in 32278 Kirchlengern wird vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hunger.

Die Firma Wetega UG betreibt über die Domain postenguro.com einen äußerst diversifizierten Webshop. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass in diesem Onlineshop jeweils nur eine sehr geringe Anzahl von Produkten in äußerst unterschiedlichen Produktkategorien zu finden ist. Insoweit muss bei Erhalt einer solchen Abmahnung insbesondere das (vermeintlich) bestehende Wettbewerbsverhältnis konkret geprüft werden. Schließlich ist zwischen Gewerbetreibenden eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nur durch einen Mitbewerber möglich.

Mit einer der uns vorliegenden Abmahnungen aus der ersten Woche des März 2018 wird eine vermeintlich bestehende Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1, 37 Abs. 1 ElektroG aufgezeigt und das Fehlen dieser Registrierung bemängelt.

Der Rechtsanwalt  führt in seinem Schreiben weiterhin aus, dass die nach § 9 ElektroG vorgeschriebene Kennzeichnung des Produktes im vorliegenden Fall fehlen würde. Aufgrund dieser Tatsache macht der Rechtsanwalt aus Berlin einen vermeintlich bestehenden Auskunftsanspruch geltend und verweist insoweit auch auf bestehende Bußgeldvorschriften des ElektroG.

Weitergehend wird ausgeführt, dass für Produkte, vorliegend für solche aus dem Bereich Zeitmesser und Uhren, ein Vertriebsverbot bestehen würde, sofern keine Hersteller- oder Markenregistrierung vorhanden wäre. Sodann werde von der Gegenseite ein bedingter Unterlassungsanspruch und vorsorglich Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von 3.500,00 € geltend gemacht. Ebenso wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Eine solche Erklärung ist der Abmahnung im Entwurf beigefügt.

Nach entsprechender Prüfung der uns vorliegenden Abmahnungen müssen wir von der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ohne weitere Prüfung eindringlich abgeraten. Die uns vorliegende Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens deutlich zu weit gefasst und birgt daher immense Gefahren für den Unterzeichner einer solchen Erklärung. Ebenso sollte beachtet werden, dass die einmal abgegebene Unterlassungserklärung quasi eine „lebenslange“ Gültigkeit besitzt.

Zunächst sollte in jedem Fall geprüft werden, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das ElektroG gegeben ist. Ebenso muss die Mitbewerberstellung der Firma Wetega UG näher beleuchtet werden.

Sofern ein Unterlassungsanspruch dem Grunde nach besteht, sollte jedenfalls zur Vermeidung etwaiger gerichtlicher Schritte eine angepasste, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung in der Sache abgegeben werden.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, so stehen wir für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. 

Wenden Sie sich hierzu gerne per E-Mail an uns.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal auf unserer Kanzleiwebsite.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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