Abmahnung des Berliner Rechtsanwalts S. im Auftrag von Herrn Lothar Fürst – "PU Leder"

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In unserer Anwaltskanzlei bearbeiten wir derzeit eine neuerliche Abmahnung des Berliner Rechtsanwalts S., welche dieser im Auftrag des Herrn Lothar Fürst, Onlinehändler für Taschen, Portemonnaies und Gürtel, ausgesprochen hat. In der Abmahnung geht es um die Verwendung der Bezeichnung "PU Leder".
 
Rechtsanwalt S. führt aus, dass es sich bei der Bezeichnung "PU Leder", die unser Mandant im Rahmen eines seiner Online-Angebote zur Bewerbung angegeben haben soll, um keine zulässige Produktbezeichnung handele. Vielmehr sei "PU Leder" ein von der Werbebranche erfundener Begriff, um Kunstprodukte wie PVC oder Polyurethan in die Nähe von echtem Leder zu rücken. Durch die Verwendung der Bezeichnung "PU Leder" täusche der Abmahnadressat den Rechtsverkehr und handele daher unlauter im Sinne des § 3 UWG. Rechtsanwalt S. macht für seinen Mandanten infolge des vermeintlichen Rechtsverstoßes einen Unterlassungsanspruch geltend. Zudem wird die Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 Euro verlangt. Der Abmahnung ist sodann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro festgesetzt wird.
 
Abmahnung erhalten? 
Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen wir uns auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts bestens aus. Wir prüfen Ihre individuelle Abmahnung zunächst und erläutern Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihre Verteidigungsoptionen. Keinesfalls sollten Sie selbst reagieren oder die beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen und Ihnen mögliche Verteidigungsoptionen bereits zu Beginn abschneiden.
 
Textilkennzeichnung:

Als Onlinehändler unterliegen Sie zahlreichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Bieten Sie gewerblich Textilien an, zählt hierzu bspw. auch die Textilkennzeichnungsverordnung. In dieser wird geregelt, wie genau die Bestandteile von Textilien angegeben werden müssen, also bspw.: "100 % Baumwolle". Andere Angaben als in der Textilkennzeichnungsverordnung vorgegeben sind unzulässig und können abgemahnt werden. Onlinehändler unterliegen jedoch noch zahlreichen weiteren Pflichten. Deshalb bieten wir Ihnen unser AGB-Update-Paket an. Wir gestalten Ihre Rechtstexte rechtssicher und halten diese aktuell. So kann die Gefahr von Abmahnungen effektiv gebannt werden. Weitere Informationen zu unserem AGB-Update-Paket erhalten Sie auf unserer Homepage.
 
Sofern Sie daher ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. oder einem anderen Rechtsanwalt wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsrechtsverletzung oder eines anderen Vorwurfes erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Wettbewerbsrecht höchst spezialisiert.

Ihr Vorteil:
 
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
 
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
 
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
 
- Bundesweite Vertretung
 
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats
 
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
 
Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
 
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
 
Gerne können Sie auch unseren kostenlosen telefonischen Rückrufservice von Anwalt.de nutzen! Sie finden diesen unter dem folgenden Link: https://www.anwalt.de/heidicker-dreger/rueckruf.php. In dem sich öffnenden Fenster haben Sie die Möglichkeit, Ihre Telefonnummer einzutragen. Wenige Augenblicke später erhalten Sie einen kostenfreien Rückruf unserer Kanzlei.


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