Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.

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Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. spricht wieder Abmahnungen wegen des Vorwurfes des Fehlens von Garantiebedingungen in Onlineangeboten aus. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes mit einer Herstellergarantie zu werben, ohne auf die entsprechenden Garantiebedingungen hinzuweisen.

Infolge des vermeintlichen Verstoßes gegen § 312 d BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB u. § 479 Abs. 1 BGB werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch – Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für Abmahnung i. H. v.142,80 €

Abmahnung des VDAK erhalten?

Haben Sie ebenfalls eine Vertragsstrafenforderung oder Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten? Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Uns ist in unserer Kanzlei insbesondere die Kostentransparenz sehr wichtig. Sie bietet für beide Seiten Transparent und Sicherheit. Wir werden daher mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil in unserer Kanzlei:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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