Abmahnung durch Daniel Sebastian: "Hot Party Winter 2015"

  • 3 Minuten Lesezeit

Wer heutzutage immer noch der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern. Gegenstand von Abmahnungen sind regelmäßig auch weiterhin sog. Compilations und Sampler.

Berichten zufolge ließ RA Daniel Sebastian erneut für DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen der Compilation „Hot Party Winter 2015“ abmahnen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Lieder in den Filesharing-Netzwerken Bittorrent und eDonkey/eKad (hier Songs wie „Mike Mago & Dragonette – Outlines“, „Watermät – Bullit“ und „Gabriel Rios – Gold (Thomas Jack Remix)“) über Online-Tauschbörsen (p2p).

RA Daniel Sebastian fordert daher im Namen seiner Mandantschaft auf, es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke zum Download anzubieten und damit der Öffentlichkeit zugänglich (§ 19a UrhG) zu machen.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (hier 1000 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Folgende weitere Titel sind in der Compilation „Hot Party Winter 2015“ enthalten

Seite 1

  1. Enrique Iglesias - „Bailando“
  2. The Avener - „Fade Out Lines“
  3. Avicii - „The Days“ (feat Robbie Williams)
  4. Marlon Roudette - „When The Beat Drops Out“
  5. Meghan Trainor - „All About That Bass“
  6. Ariana Grande - „Break Free“ (feat Zedd)
  7. Iggy Azalea - „Black Widow“ (feat Rita Ora)
  8. Tom Odell - „Another Love“
  9. Duke Dumont - „Won't Look Back“
  10. Jessie J, Arana Grande & Nicki Minaj - „Bang Bang“
  11. Maroon 5 - „Maps“
  12. Fergie - „LA Love (La La)“
  13. Charlie Wilson - „Hello Alone“
  14. Sam Smith - „I'm Not The Only One“
  15. Naughty Boy - „Home“
  16. Imagine Dragons - „On Top Of The World“
  17. Tove Lo - „Haits (Stay High)“
  18. Stromae - „Ave Cesaria“

Seite 2

  1. Mapei - „Don't Wait“
  2. Sia - „Chandelier“
  3. Mike Mago & Dragonette - „Outlines“
  4. Tiesto - „Light Years Away“
  5. Zhu - „Faded“
  6. Watermat - „Bullit“
  7. Kiesza - „Giant In My Heart“
  8. On Trees & Birds & Fire - „I Am Oak“
  9. Gabriel Rios - „Gold“
  10. Latina - „Promises“ (feat Napo)
  11. Pitbull - „Fireball“
  12. Merdan Taplak - „Troubles In My Head“
  13. The Chainsmokers - „Kayne“
  14. Shift K3y - „I Know“
  15. John Martin - „Love Louder“ (Style Of Eye remix)
  16. Gorgon City - „Unmissable“ (feat Zak Abel)
  17. Fedde Le Grand - „Twisted“
  18. Sigma - „Changin“ (feat Paloma Faith)
  19. Benny Benassi - „Shooting Helicopters“ (feat Serj Tankian)

Gefahr von Folgeabmahnungen

Zu beachten ist ferner, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern, wie Samplern und Compilations, z. B. „Bravo Hits“ oder eben sogenannten „German Top 100 Single Charts“-Containern, befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann.

Daher besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger einer „Hot Party Winter 2015“-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auf unserer Homepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema