Abmahnung durch den IDO Interessenverband wegen unzulässiger Versandklauseln

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Im Auftrag eines unserer Mandanten bin ich derzeit mit der Bearbeitung einer Abmahnung wegen der Verwendung unzulässiger Versandklauseln in AGB beauftragt. Die Abmahnung stammt vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht enthalten normalerweise mehrere Ansprüche.

Vorrangig geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Bei Bestehen des Anspruchs kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Außerdem regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft von Bedeutung.

Wichtig ist es hier aber vor allem, zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Erstattungsanspruch ist. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Was Sie tun können

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten

Ich unterstütze Sie gern.


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