Abmahnung durch den IDO Verband wegen Wettbewerbsverstößen erhalten?

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Zuletzt wurden mir mehrere Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Nach den Angaben in den Abmahnungen vertritt der Verband derzeit ca. 2100 Mitglieder, darunter Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler und Rechtsdienstleistungsunternehmen.

Unter anderem wird in den Abmahnungen ein fehlender Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) sowie das Fehlen von Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren beanstandet.

Der IDO Verband verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung von 232,05 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das kann nicht empfohlen werden.

Der geforderte Betrag in Höhe von 232,05 € mag auf den ersten Blick niedrig erscheinen und zu der Überlegung führen, die Abmahnung entweder zu ignorieren oder aber den geforderten Betrag einfach zu bezahlen und die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Beides kann aber nicht ohne Weiteres empfohlen werden.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie in dieser Form nicht unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen enthält.

Daher sollte – wenn überhaupt – nur eine modifizierte Unterlassungserklärung nach anwaltlicher Beratung abgegeben werden.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands aus Leverkusen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen und sich rechtlich beraten lassen. Die Abmahnung sollte auch Anlass sein, Ihren Online-Shop auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggfs. zu überarbeiten.

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO Verbands wegen Wettbewerbsverstößen erhalten haben, helfe ich Ihnen sehr gerne. Sie können mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung kontaktieren.


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