Derzeit häufen sich Abmahnungen vom VSLW e.V. aus Duisburg.
Abgemahnt werden zumeist fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, fehlende Grundpreisangaben oder fehlende Links auf die OS-Plattform in online-shops.
Aktuell liegt uns eine Abmahnung gegenüber einem eBay-Händler vor, der über seinen Shop u. a. Kfz-Pflege- und Reinigungsprodukte verkauft.
Die Forderungen der Abmahner:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 196,35 €
Wie reagiert man darauf?
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
- Sollten die vorgeworfenen Verstöße tatsächlich vorliegen, ist es möglicherweise ratsam, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben.
- Nehmen Sie keine Zahlungen vor, bevor die Abmahnung überprüft wurde.
Mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrechtes stehe ich Ihnen mit fairem Pauschalhonorar für die außergerichtliche Vertretung bundesweit zur Seite.
Abmahnungen sind häufig nicht berechtigt. Gerade im Fall des VSLW ist zu prüfen, ob der Verein überhaupt berechtigt ist, Abmahnungen in diesem Bereich auszusprechen, er also aktivlegitimiert ist. Dies ist davon abhängig, ob der Verein ausreichend Mitglieder hat, die aus diesem Segment kommen. Dies wird vom VSLW lediglich unter Hinweis auf angebliche Urteile des Landgerichts Bochum behauptet. Selbst wenn dem so sein sollte, müsste dies auch für das Segment Kfz-Pflegeprodukte gelten.
Kontaktieren Sie mich gern für eine kostenlose erste Einschätzung.
Zur individuellen Vorbereitung empfiehlt es sich, wenn Sie mir die Abmahnung/einstweilige Verfügung vorab zukommen lassen per Fax oder E-Mail. Telefon-, Faxnummer und E-Mail finden Sie gleich neben diesem Rechtstipp.