Abmahnung durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. Malibu Media LLC – „Grow up with me“

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Die Malibu Media LLC hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH damit beauftragt, Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des angeblich urheberrechtlich geschützten Werkes „Grow up with me" abzumahnen.

Inhalt des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, der Adressat habe den Erotikfilm „Grow up with me" in einem p2p-Netzwerk unerlaubt anderen Usern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Rechteinhaber, vorliegend also der Malibu Media LLC, zu. Mithin liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, soweit die Malibu Media LLC nicht zu der öffentlichen Zugänglichmachung eingewilligt hat.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert Fareds im Namen ihrer Mandantschaft den Anschlussinhaber auf einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 Euro, der Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten umfasst, zu entrichten und die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Unterlassungserklärung wird meist mit dem Abmahnschreiben zusammen geschickt.

Wie verhalte ich mich, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe? 

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen. Sie sollten einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Verteidigung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite überprüfen. Auch kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Eine solche sollte abgegeben werden, da Sie nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausräumen können. Des Weiteren sollten Sie die Fristen der Gegenseite beachten und innerhalb dieser auch einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Besonderheiten bei Porno-Abmahnungen

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich durch vorschnelles Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Grund ist, dass der angebliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass er auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsweise durch das Urheberrecht als Filmwerk geschützt. Ist das der Fall, so muss der geforderte Betrag nicht entrichtet werden.

In einem Urteil vom 29.05.2013 untersagte das LG München (Az.: 7 O 22293/12) den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Das Urteil stellt Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien. 

Falls auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC wegen unerlaubter Verwertung des Erotikfilms „Grow up with me" erhalten haben, wenden Sie sich an uns! Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und greifen auf jahrelange Erfahrungen im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Sie können uns unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 erreichen oder das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!


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