Abmahnung durch RA Sebastian Wulf
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Jüngst erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf aus Werl wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „What Is Love" des Künstlers Haddaway.
Das besondere an den Abmahnungen ist, dass die Urheberrechtsverletzungen nicht an der Single „What Is Love" selbst festgemacht werden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Konstellation, bei der der Betroffene das Computerspiel „Saints Row" zum Download innerhalb eines Filesharing-Netzwerks angeboten haben soll und somit auch das Musikstück, welches Teil des Soundtracks ist, öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Rechteinhaber bzw. dem Urheber gem. § 19 a UrhG zu.
Aufgrund dieser Rechtsverletzung verlangt der Rechtsanwalt Sebastian Wulf von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 4547,56 Euro. Der Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen.
Handeln Sie nicht voreilig!
Falls auch Sie eine Abmahnung erreicht hat, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen berücksichtigen:
1. Ruhe bewahren!
2. Nichts unterschreiben und nichts voreilig zahlen!
3. Keinen Kontakt mit RA Sebastian Wulf aufnehmen!
4. Rechtsanwalt aufsuchen!
5. Frist einhalten!
In jedem Fall sollte Ihnen bewusst sein, dass Ihnen vorschnelle Handlungen nicht helfen werden, sondern nur Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Daher raten wir Ihnen die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Im Einzelfall ist die Höhe der geforderten Zahlung nicht rechtmäßig. Des Weiteren sollte der von Ihnen konsultierte Rechtsanwalt die vorformulierte Unterlassungserklärung abändern und auf die nötigsten Angaben beschränken. Durch die mitgeschickte Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Adressat häufig weiter als es notwendig ist. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus einem Internetforum sollte nicht verwendet werden. Solch eine Vorlage ist häufig von einem Laien verfasst und enthält deshalb kleine Ungenauigkeiten, die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Unterlassungserklärung völlig wertlos machen können.
Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?
Die Frage der Haftung lässt sich pauschal nicht beantworten. Vielmehr kommt es hier auf Ihren persönlichen Fall an. Grundsätzlich lässt sich zwischen der Täterhaftung und der sogenannten Störerhaftung unterscheiden. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbstständig begangen hat. Der Störer hingegen hat selbst keine Rechtsverletzung begangen. Er hat seinen Internetanschluss Dritten zur Verfügung gestellt und ist somit mitverantwortlich für die begangene Urheberrechtsverletzung. Falls Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, gelten nochmals andere Regelungen. Diese können Sie hier nachlesen: http://www.abmahnhelfer.de/haften-eltern-fur-ihre-kinder
Unser Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren Mandanten den Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Falls Sie eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Einzelfalls erhalten wollen, nehmen Sie gerne unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 in Anspruch oder füllen Sie das Kontaktformular, welches sich auf unserer Website befindet aus.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!
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