Abmahnung durch Waldorf-Frommer: "Conjuring 2"

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Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Man wirft Ihnen eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Conjuring 2“ vor? Die Vorwürfe könnten unberechtigt sein! Wie Sie reagieren sollten, zeige ich Ihnen im Folgenden. Zusätzlich noch ein paar allgemeine Tipps zum Umgang mit Abmahnungen!

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH wegen des Films „Conjuring 2“ ab.

Conjuring 2 (engl. Originaltitel: The Conjuring 2) ist ein US-amerikanischer Horrorfilm von Regisseur James Wan aus dem Jahr 2016. Im Juni desselben Jahres startete er auch in den deutschen Kinos. Es geht in dem Film um zwei amerikanische Erforscher paranormaler Aktivitäten, die nach England reisen. Auf Anforderung der lokalen Kirche sollen Sie dabei helfen im Ort Enfield die Anwesenheit eines Poltergeistes zu klären, der eine Familie in ihrem Haus wiederholt aufsucht, um sie aus ihrem Haus zu vertreiben.

Was sind die Vorwürfe in der Abmahnung? Welches Verhalten wird von Ihnen verlangt und was sollten Sie tun?

In dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München wird Ihnen vorgeworfen den Film „Conjuring 2“ einer unbestimmten Vielzahl von Personen zum Download angeboten zu haben. Dies stelle eine unerlaubte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werks dar, weil Sie nicht berechtigt seien den Film zu verbreiten. Dies ist ausschließlich die Warner Bros. Entertainment GmbH. Da diese die Kanzlei beauftragt hat, in ihrem Namen die illegale Verbreitung des Films zu verfolgen und abzumahnen, haben Sie nun einen Brief dieser Kanzlei in den Händen.

Wie konnte das passieren?

Vielen ist nicht bewusst, dass durch die Nutzung von Tauschbörsen in Internet, sog. Filesharing-Netzwerken, wie Napster, BitTorrent und BearShare mit dem Download einer Datei diese auch zum Upload bereitgestellt wird. Während der Download nicht verfolgt wird, stellt der Upload eine Weiterverbreitung an viele Nutzer dar. Und weil die Nutzer solcher Filesharing-Netzwerke meist keine Berechtigung des Rechteinhabers haben werden, begehen sie einen Verstoß gegen das Urheberrecht am verbreiteten Werk, auch wenn ihnen das in dem Moment nicht bewusst ist. Mit Hilfe einer Software kann die IP-Adresse eines Nutzers ermittelt werden, der ein solches geschütztes Werk zum Upload bereit hält. Über die IP-Adresse ermittelt der Rechteinhaber den entsprechenden Provider (Internetdienstanbieter), der dazu verpflichtet wird, die Anschlussdaten zu dieser IP-Adresse herauszugeben. So erklärt sich auch warum die Abmahnung immer beim Anschlussinhaber ankommt. Denn nur dieser ist Vertragspartner des Providers und somit namentlich bekannt.

Was sind die Vorwürfe? Was sollen Sie tun?

Durch den Urheberrechtsverstoß ist dem Rechteinhaber ein Schaden entstanden. Man verlangt nun von Ihnen, den zu ersetzen und die durch die Verfolgung des Rechtsverstoßes entstandenen Kosten zu begleichen. Gleichzeitig schlägt man Ihnen eine pauschale Vergleichssumme vor, mit deren Zahlung alle Ansprüche als abgegolten angesehen werden. Zusätzlich müssen Sie dann nur noch die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden.

Was können Sie tun?

  • Bleiben Sie ruhig! Geraten Sie durch die kurzen Fristen nicht in Stress. Die Fristen sind bewusst kurz.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Die Kanzlei könnte Gerichtsverfahren einleiten, die noch höhere Kosten verursachen.
  • Versuchen Sie festzustellen, wer für die Rechtsverletzung in Betracht kommt! Entweder Sie selbst oder im Haushalt lebende Familienmitglieder, Freunde, Gäste etc.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung NICHT! Sie kann bis zu lebenslange nachteilige Folgen für Sie bringen. Sie können eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese sollte allerdings ausreichend ausformuliert sein, damit sie akzeptiert wird.
  • Leisten Sie keine Zahlung ohne genaue Prüfung des Einzelfalls! Auch die Höhe der Geldforderung kann überprüft werden. Nicht immer ist die Geldforderung der Höhe nach berechtigt.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf! Die Informationen könnten nur gegen Sie verwendet werden. Und man wird sich nicht auf Verhandlungen mit Ihnen einlassen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben und nicht sicher sind, wie Sie richtig reagieren sollen, vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung mit uns. Wir konnten schon in vielen Fällen sehr schnell einen Erfolg für unsere Mandanten erreichen. Notfalls begleiten wir Sie bis vor Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Wir beraten Sie gerne. Weiter Informationen finden Sie auch auf unserer Kanzlei-Homepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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