Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Black Ice“

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden derzeit Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.

Um was geht es bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist das Musikalbum „Black Ice" von AC/DC. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen das Musikalbum „Black Ice" von AC/DC in einer Internet-Tauschbörse Dritten zum Download angeboten zu haben. Da die Rechteinhaberin Sony Music Entertainment Germany GmbH für dieses Anbieten keine Einwilligung erteilt hat, habe der Abgemahnte den Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Was wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer gefordert?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen in den Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft gelten. Daher wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Wie setzt sich der geforderte Betrag zusammen und sollte ich diesen zahlen?

In der Abmahnung tauchen verschiedene Beträge auf. Für den Laien ist oft nicht leicht zu erkennen, welcher maßgeblich ist. Der Streitwert entspricht dem wirtschaftlichen Interesse des Rechteinhabers an einer Verhinderung der Urheberrechtsverletzung. Wie hoch der Streitwert pro getauschtem Musiktitel ist, wird von den Gerichten jedoch sehr unterschiedlich beurteilt, viele Kanzleien gehen jedoch von einem Streitwert von 10.000 € aus. Nach der Höhe des Streitwerts werden auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnet. Zudem wird regelmäßig Schadensersatz gefordert, der jedoch bei illegalem Filesharing nur schwer zu bestimmen ist. Viele Kanzleien verlangen daher einen Pauschalbetrag.

Regelmäßig sollte Ihr individueller Fall insbesondere bezüglich des meist sehr hoch angesetzten Pauschalbetrages rechtlich überprüft werden.

So hat jüngst das Amtsgericht Hamburg im zu entscheidenden Rechtsstreit den Streitwert für die urheberrechtliche Auseinandersetzung auf € 1.000,00 reduziert. Daraus ergeben sich dann Rechtsanwaltskosten nun mehr von ca. € 155,00.

Durch eine übereilte Zahlung könnten Sie sich daher die Möglichkeit nehmen mit Hilfe eines Rechtsanwalts die vermeintlich entstandenen Kosten erheblich zu senken.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen des Musikalbums „Black Ice" von AC/DC erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 08008662266 für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie das auf unserer Website www.abmahnhelfer.de zu findende Kontaktformular. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!


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