Abmahnung durch Waldorf Frommer: "The Originals" (Div. Folgen der 2.Staffel) - nützliche Tipps

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Immer öfter werden TV-Serien wie z. B. bei „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl“, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, etc. abgemahnt.

Nun die US-Fantasyserie „The Originals“. Sie ist ein Ableger der Serie „Vampire Diaries“ und handelt von der Urvampir-Familie um Hauptfigur Klaus Mikaelson, der ins French Quarter von New Orleans zurückkehrt. 

Wie Sie wohl reagieren, wenn Sie aus dem Oster-Urlaub zurückkehren und ein Abmahnschreiben in den Händen halten, welches Ihnen als Internetanschlussinhaber vorwirft, Urheberrechtsverletzungen an dieser Serie begangen zu haben?

Genauer gesagt handelt es sich um die Folgen "Red Door", "Chasing The Devil’s Tail", "Every Mother’s Son" und "Alive and Kicking", welche die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abmahnt.

Vorsicht: Folgende weitere Folgen der 2. Staffel können auch in Betracht kommen:

Englisch / Deutsch:

Rebirth

Die Wiedergeburt

Alive & Kicking

Gesund und Munter

Every Mother's Son

Familienangelegenheiten

Live and Let Die

Leben und sterben lassen

Red Door

Die rote Tür

Wheel Inside the Wheel

Das Rad des Lebens

Chasing The Devil's Tail

In Ketten

The Brothers That Care Forgot

Die Vermählung

The Map of Moments

Die Rache des Kol

Gonna Set Your Flag on Fire

Die Rache des Kol

Brotherhood of the Damned

Die Bruderschaft der Verdammten

Sanctuary

Der Zufluchtsort

Was wird verlangt?

Eine Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich bei dieser "The Originals"-Abmahnung verhalten?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslangen Vertragsstrafen führen können.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

 


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