Abmahnung: FAST Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte | MIMO, MO, myMO, Homebase, USHA, RISA

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Die Abmahner

Die FAST Fashion Brands GmbH bietet Bekleidungsstücke, Accessoires und Schuhe auf zahlreichen Online-Shops, wie bspw. Zalando, OTTO oder About You zum Verkauf an. Das Unternehmen führt eingetragene Marken, wie z. B. MIMO, MO, myMO, Homebase, USHA u. a.

In der aktuellen Streitigkeit wird FAST Fashion Brands von den CBH Rechtsanwälten vertreten. 

Der Vorwurf 

Das Unternehmen macht einen Markenrechtsverstoß geltend, da die firmeneigene Marke ohne Zustimmung genutzt wurde. Ein eBay-Händler hat seine Anzüge mit dem Zeichen „MIMO“ und zudem innerhalb der Auktion mit „Mimo von Giovanni Beverly Hills“ beworben. Es werden somit Verstöße gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG geltend gemacht.

Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und seine Auktionen zu berichtigen. Die Marke „MIMO“ darf dabei nicht mehr verwendet werden. 

Unsere Einschätzung

Wird eine Marke ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt, liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. In welcher Form dieser Verstoß vorliegt, ist je nach Einzelfall zu entscheiden. Da die Marke vorliegend ohne Zustimmung verwendet wurde, ist ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG nicht auszuschließen. 

FAST Fashion Brands GmbH hat bereits mehrere Markenrechtsverletzungen verfolgt und Ansprüche geltend gemacht. Sie sollten eine Abmahnung deshalb ernst nehmen und nicht ignorieren. 

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen, eine Abmahnung stets ernst zu nehmen und innerhalb der Frist einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Gerne nehmen wir die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor, die bei uns selbstverständlich kostenlos und unverbindlich ist. 

Zudem modifizieren wir Ihre Unterlassungserklärung gerne, damit diese auf Ihren individuellen Fall angepasst und nicht zu weitläufig formuliert ist. 

Sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich bereits online auf: 

UPDATE vom 20.04.2020:

Nunmehr erreicht uns auch eine entsprechende Abmahnung der FAST Fashion Brands GmH vertreten durch die CBH Rechtsanwälte für die Marke "RISA".

Diese Marke ist u.a. für die Klasse 24 angemeldet und besitzt Schutz insbesondere für Taschen, Bekleidung und Schuhwaren.

Gefordert werden von den CBH Rechtsanwälten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung Auskunft, Rechnungslegung, Lizenzschadensersatz sowie Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000 € gefordert.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung



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