Abmahnung für Salesworker.com-GmbH durch Scheuermann pp wg. Prüfsiegel „Proven-Expert"

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Die Rechtsanwaltskanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Partnerschaft mbB mahnt für die Salesworker.com GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Polenske, die Verwendung des „Proven Expert"- Siegels aufgrund von Wettbewerbsrechtsverletzung ab.


Der Sachverhalt

In der Abmahnung wird behauptet, dass die Salesworker.com GmbH unter der Internetadresse 123immobilie-verkaufen.de ein Portal rund um den Verkauf von Immobilien betreibt. Neben allgemeinen Hinweisen zum Verkaufen von Immobilien biete das Portal insbesondere auch die Vermittlung von Maklern im gesamten Bundesgebiet an. Es wird behauptet, dass der Abgemahnte wie auch die Salesworker.com GmbH im Bereich der Immobilienvermittlung tätig sind. Ferner wird vorgetragen, dass der Abgemahnte wie auch die Salesworker.com GmbH auf demselben sachlichen, räumlichen wie auch zeitlich relevantem Markt tätig sind, so dass beide Parteien in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünden.


Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf seiner Website Leistungen unter Verwendung des angeblich unzulässigen Prüfsiegels „Proven Expert" zu bewerben. Das Siegel sei zudem mit einem Link verlinkt, so dass mit einem Klick auf das Siegel eine Website erscheint. Auf dieser wiederum würden die Leistungen des Abgemahnten beworben, und es seien seine Firmen- und Kontaktdaten hinterlegt. Ferner würden Bewertungen von Kunden zum Abgemahnten angezeigt werden. Die Verwendung des Prüfsiegels sei unzulässig, da sie den angesprochenen Verbraucher irreführe. Damit läge eine Wettbewerbsverletzung vor.

Zudem sei die Verwendung des „Proven Expert"- Siegels unlauterer Wettbewerb. Der Abgemahnte erwecke durch die Verwendung des Prüfsiegels auf der Website bei dem von ihm angesprochenen Verkehrskreis die Erwartung, dass seine Leistung besonders „geprüft“ wurde. Ferner würde so der Eindruck entstehen, dass ihm das Prüfsiegel aufgrund einer besonderen Zertifizierung durch einen Branchenverband oder eine ähnliche Institution verliehen wurde.Es sei jedoch für die Verwendung dieses Siegels überhaupt keine Prüfung erforderlich. Mithin erwecke der Abgemahnte bei dem angesprochenen Verbraucher eine falsche und irreführende Vorstellung dahingehend, dass es sich bei dem von ihm angebotenen Leistungen um besonders hochwertige handelt. Dabei handele es sich lediglich um Kundenbewertungen.

Darüber hinaus täusche das vom Abgemahnten verwendete „Proven Expert"- Siegel, sowie seine Listung auf der Website von „Proven Expert" den angesprochenen Verbraucher. Der angesprochene Verkehrskreis erwarte, dass ein derartiges Gütesiegel und die Nennung in einer derartigen Listung nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen würden. Eine derartige Prüfung der Qualität der Leistungserbringung des Abgemahnten sei jedoch nicht erfolgt.

Weiterhin würde in dem „Proven Expert"- Siegel nicht dargelegt, welche Testkriterien hiermit verbunden seien. Da auch nach Rechtsprechung unlautere Irreführungen in Bezug auf die Qualität von Dienstleistungen grundsätzlich die Spürbarkeitsgrenze überschreiten, sei eine Wettbewerbsrechtsverletzung gegeben. Ein Unterlassungsanspruch ergebe sich mithin aus §  8 Abs. 1, Abs.3 Nr. 2 i. V. M: §33 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG.


Forderung

Es wird von dem Abgemahnten eine Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird eine detaillierte Auskunftserteilung über Art und Umfang der angeblich unberechtigt erfolgten Verwendung des „Proven Expert"- Siegels unter Übersendung entsprechender Nachweise verlangt. Diese Auskunftsansprüche ergäben sich aus § 242 BGB i. V. m. § 3 UWG. Es sollen zusätzlich auch die der Salesworker.com GmbH entstandenen Anwaltskosten in vollem Umfang erstattet werden. Deren Bezifferung noch gesondert geltend gemacht werden.


Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verwendung eines Prüfsiegels erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verwendung eines Prüfsiegels erhalten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt kontaktieren. Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Die Verteidigung auf diesen Rechtsgebieten erfolgt bei uns routinemäßig, so dass wir für Sie eine vorteilhaftere Unterlassungserklärung abgeben können und häufig den geforderten Zahlungsanspruch minimieren. Gerne vertreten wir Sie, rufen Sie uns hierfür einfach an.



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